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Einhaltung der Geschlechter-Minderheiten-Quote - bei der Einladung von Ersatzmitgliedern?

C
Controller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen,

wir haben hier ein sehr kniffliges Problem bei der Einladung von Ersatzmitgliedern unter Einhaltung der Geschlechter-Minderheiten-Quote.

Wir haben die Kommentierungen von Fitting, Richardi und Däubler zur Rate gezogen ohne ein klares Ergebnis zu erhalten.

Hintergrund: Unser BR besteht aus 15 Mitgliedern. Gewählt wurde in Verhältniswahl (Listenwahl) Minderheitengeschlecht = Frau Minderheitenquote = min. 4 Frauen Anzahl Frauen = 5 ordentliche weibliche Mitglieder

Vorfall:

  • 3 Frauen (von 3 Listen) sind für eine Sitzung tatsächlich verhindert.
  • keine der 3 Listen enthält eine weitere Frau, darum übergreifen auf andere Listen
  • 2 der 3 Listen verlieren einen Sitz an andere Listen
  • 1 der 3 Listen darf einen Mann als Ersatzmitglied stellen.

Es ist jetzt ein Streit entbrannt weil keine der 3 Listen freiwillig auf ihren Sitz verzichten möchte und alle Listen fordern einen Mann als Ersatzmitglied zu stellen.

Frage: Wie löst man dieses Problem laut Gesetz?

gütliche Lösung (leider abgelehnt). Alle drei Listen geben einen Sitz ab und 3 Frauen werden
eingeladen. (Auf anderen Listen sind genügend Vertreter des Minderheitengeschlechtes vorhanden)

Danke für euren Antworten

4.960011

Community-Antworten (11)

H
HF

19.09.2007 um 14:26 Uhr

lade dir doch mal die Software hier runter, dort kannst du alles eingeben, ok ist mit ein bisschen arbeit verbunden, aber er hat da ein Rechner drin, der dir dann genau sagt, wer zur nächsten Sitzung eingeladen wird. Musst dann alle Namen der Listen eingeben und schon weisste wer nachrücken muss. Besser gehts nicht ;)

A
AGG

19.09.2007 um 14:46 Uhr

So etwas wie "gütliche Lösung" ist hier nicht zulässig! Es gibt jeweils nur eine korrekte Zusammensetzung des BR, an dieser darf nicht gerüttelt werden. Falls die Zusammensetzung des BR nicht gesetzeskonform ist, besteht die Gefahr der Unwirksamkeit der dort getroffenen Beschlüsse.

Der BRV kann sich auch nicht dadurch heraus reden dass er einer Software aus obskurer Quelle vertraut.

Die korrekte Ermittlung der BR-Vertreter ist in Fitting und Däubler sehr genu beschrieben und es icz zu empfehlen, diesen Ausführungen genau zu folgen.

H
HF

19.09.2007 um 14:53 Uhr

@AGG "Der BRV kann sich auch nicht dadurch heraus reden dass er einer Software aus obskurer Quelle vertraut."

Ob die hier angeboten Software unter "obskurer Quelle" zu bezeichnen ist, möchte ich mal bezweifeln. Von Betriebsräten für Betriebsräte erstellte Software kann genauso vertraut werden wie ein für die BR gedrucktes Buch, z.B. Fitting. Absoluter Schwachsinn was du da von dir gibst.

A
AGG

19.09.2007 um 15:00 Uhr

@HF "Von Betriebsräten für Betriebsräte erstellte Software kann genauso vertraut werden wie ein für die BR gedrucktes Buch, z.B. Fitting. Absoluter Schwachsinn was du da von dir gibst."

Seltsame Kriterien die Du ansetzt. Die allgemeine Akzeptanz des Fitting ergibt sich keinesfalls aus der Tatsache dass dieses Buch "für die BR gedruckt" wurde, sondern aus der Kompetenz der Autoren. Wäre ja auch zu lustig wenn sich der Wert eines Buches daran orientieren würde für wen es gedruckt wird. Gleiches gilt für solche Software.

FB
Frank B

19.09.2007 um 15:06 Uhr

Ich formuliere mal ins Blaue, da ich weder die Listen noch sonst was kenne.

4 Frauen müssen sein! Von 5 Frauen fehlen 3 = 2. Zur Erfüllung dieser Quote fehlen noch zwei. Nur eine Liste hat noch Frauen, also von dieser Liste die nächsten 2 Frauen einladen. Dannach richtet sich die Einladung nach d´Hondt, also die nächsthöheren der Liste von denen die fehlen.

Ich kann richtig liegen, muss aber nicht. Im Fitting nachzuschauen ist schon der richtige Ansatz.

Ich würde mich auf diverse Software nicht blindlings verlassen.

C
Controller

19.09.2007 um 15:36 Uhr

@ alle. Ich habe die Software runtergeladen und mit Daten gefüttert. Die Software arbeitet nach folgender Methode:

  1. Für jedes fehlende Mitglied kommt erst mal das nächste Mitglied der jeweiligen Liste unabhängig des Geschlechtes

  2. Jedes Ersatzmitglied übernimmt die Wertigkeit laut Wahlergebnis des zu ersetzenden Mitgliedes.

  3. Das System überprüft ob die Minderheitenquote erfüllt ist. Da nicht erfüllt:

  4. Werden die zwei männlichen Ersatzmitglieder (und zwar nur Ersatzmitglieder die eine Frau ersetzen) mit der niedrigsten übernommenen Wertigkeit dann von Frauen anderer Listen ersetzt.

  5. Andere ordentliche männliche Mitglieder bleiben aber unberührt. Selbst wenn sie geringere Wertigkeiten haben

Fazit: Die rechtlichen Belange sind mir von Anfang an klar gewesen nur die Reihenfolge in welcher diese anzuwenden sind nicht.

Könntet ihr bitte meine o.g. Methode als verbindlich bestätigen. Natürtlich nicht rechtlich verbindlich nur eure Meinung dazu.

Danke und Gruss

K
Kölner

19.09.2007 um 15:44 Uhr

@Controller Es kommen die Frauen für die Listen in den BR, die die höchsten Teilzahlen haben. Sie sind dann für die Listenplätze da, die den niedrigsten ordentlichen Frauenplatz im BR innehaben.

P
Petrus

19.09.2007 um 16:11 Uhr

Controller: IMHO ist die Berechnung der Software in Pkt. 2 fehlerhaft: Das EM übernimmt nicht die Wertigkeit des verhinterten BRM, sondern die "ordentlichen" BRM rücken in der Wertigkeit auf und das eintretende EM übernimmt die niedrigste auf diese Liste entfallende Höchstzahl nach d'Hondt. Der Nachrücker mit der größten Höchstzahl rückt in eurem Fall tatsächlich nach, die beiden anderen werden durch Frauen ersetzt. Die anzuwendende Methode ist in §15 (5) WO beschrieben - mit der Randbedingung, dass die ins Verfahren einzubeziehenden Listen jene mit einem verhinderten Mitglied sind.

P
Peanuts

19.09.2007 um 16:16 Uhr

Wenn keine Liste eine Frau als Ersatzmitglied stellen kann, rückt innerhalb jeder Liste, ein Mann mit der nächsten, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl nach!

K
Kölner

19.09.2007 um 16:59 Uhr

@peanuts Controller sagt in der Frage aus "[...] darum übergreifen auf andere Listen" - es gibt also andere Listen und diese werden (aller Wahrscheinlichkeit nach) mindestens eine Stimme bekommen haben. Darum: Deinen Einwurf/Deine Antwort ist mir nicht verständlich. Darf ich fragen?

P
Peanuts

19.09.2007 um 17:12 Uhr

Habe überlesen, dass das Geschlecht der Minderheit von anderen Listen gestellt werden kann.

Dann kommt es natürlich zum Listensprung! Vorgehensweise: § 15 Wahlordnung

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