Was meint Ihr:
Wenn eine Raumpflegerin (AV = als Raumpflegerin) vom GF die mündliche Dienstanweisung bekommt, am ersten WE im neuen Jahr auch die Küchenarbeit zu erledigen, was zu einer Änderung ihrer AZ am WE führen würde, muss sie dann dieser Anweisung Folge leisten?

Dass die MBR des BR nicht beachtet wurden ist jetzt mal zweitrangig. Es geht nur darum, ob die Kollegin dieser Anweisung Folge leisten muss oder ob sie diese ungestraft missachten kann.