Vaterschaftsurlaub - wie berechnet man die anteilige Streichung des Jahresurlaubs?
Zu §17 Abs.1 BEEG AN hatte Vaterschaftsurlaub vom 23.04.-22.06.07-AG will 3/12 des Jahresurlaubs streichen. Das BEEG sagt 1/12 pro vollem Kalendermonat. Monat April=1Woche+1Tag Monat Mai =1 ganzer Monat Monat Juni=3 Wochen+1Tag
Community-Antworten (8)
20.12.2007 um 21:23 Uhr
@rüdi Und wenn wir jetzt nicht "kleinlich" sind ,sind es 2/12.
20.12.2007 um 21:33 Uhr
@Immi, das würde ich darauf ankommen lassen! Der 17er im BEEG ( Kölner, ;-) ) sagt klipp und klar: ".....für jeden vollen Kalendermonat...." , ohne wenn und aber!
Wie kommst du auf 2/12?
20.12.2007 um 21:58 Uhr
@Mona-Lisa Ähm, auf wie viele kommst du? Auf welch Leitung stehe ich jetzt gerade?:-)
20.12.2007 um 22:05 Uhr
@Mona-Lisa Ich habs:-) 1/12...voller Monat... Danke;-)
20.12.2007 um 22:09 Uhr
@Immi, wir wiederholen.... :-)) 23.04. - 30.04.07 - kein Urlaubsabzug, 01.05. - 31.05.07 - Urlaubsabzug, und zwar so viel, wie der Urlaub geteilt durch 12 ergibt, 01.06. - 22.06.07 - kein Urlaubsabzug, bei z. B. 30 Tagen Jahresurlaub - 2,5 Tage und keine Sekunde mehr!
20.12.2007 um 22:13 Uhr
@Mona-Lisa "Mein Gott , jetzt hat sie`s" Lach
20.12.2007 um 22:22 Uhr
@Immi, puh..... und ich dachte schon, du sitzt auf einer Pipeline mit 3 Meter Durchmesser und traust dich nicht, runter zu klettern........... grins
Nachtrag:
@rüdi - der Löwe,
druck dir den § 17 BEEG aus dem Netz aus und trab (oder dein Kollege) damit zu deinem AG! Diese Kürzung ist nicht rechtens!
Der Knabe soll dir/ihm mal erklären, wie er auf 3/12 kommt.
Aber bei manchen ist eben 1 und 1 nicht 2, sondern das, was ihnen in den Kram passt.........
28.12.2007 um 19:58 Uhr
... und - sofern nicht anders geregelt - gibt's keine halben Urlaubstage ? Gerundet wird immer zugunsten des AN, d.h. nicht 2,5 Tage sondern 2 ?
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