Erstellt am 20.12.2007 um 20:23 Uhr von Immie
@rüdi
Und wenn wir jetzt nicht "kleinlich" sind ,sind es 2/12.
Erstellt am 20.12.2007 um 20:33 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
das würde ich darauf ankommen lassen!
Der 17er im BEEG ( Kölner, ;-) ) sagt klipp und klar: ".....für jeden vollen Kalendermonat...." , ohne wenn und aber!
Wie kommst du auf 2/12?
Erstellt am 20.12.2007 um 20:58 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Ähm, auf wie viele kommst du?
Auf welch Leitung stehe ich jetzt gerade?:-)
Erstellt am 20.12.2007 um 21:05 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Ich habs:-)
1/12...voller Monat...
Danke;-)
Erstellt am 20.12.2007 um 21:09 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
wir wiederholen.... :-))
23.04. - 30.04.07 - kein Urlaubsabzug,
01.05. - 31.05.07 - Urlaubsabzug, und zwar so viel, wie der Urlaub geteilt durch 12 ergibt,
01.06. - 22.06.07 - kein Urlaubsabzug,
bei z. B. 30 Tagen Jahresurlaub - 2,5 Tage und keine Sekunde mehr!
Erstellt am 20.12.2007 um 21:13 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
"Mein Gott , jetzt hat sie`s" *Lach*
Erstellt am 20.12.2007 um 21:22 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
puh..... und ich dachte schon, du sitzt auf einer Pipeline mit 3 Meter Durchmesser und traust dich nicht, runter zu klettern........... *grins*
Nachtrag:
@rüdi - der Löwe,
druck dir den § 17 BEEG aus dem Netz aus und trab (oder dein Kollege) damit zu deinem AG! Diese Kürzung ist nicht rechtens!
Der Knabe soll dir/ihm mal erklären, wie er auf 3/12 kommt.
Aber bei manchen ist eben 1 und 1 nicht 2, sondern das, was ihnen in den Kram passt.........
Erstellt am 28.12.2007 um 18:58 Uhr von eisbaerchi
... und - sofern nicht anders geregelt - gibt's keine halben Urlaubstage ? Gerundet wird immer zugunsten des AN, d.h. nicht 2,5 Tage sondern 2 ?