W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mutterschaftsurlaub - wie lange vorher muss ein Arbeitnehmer Mutter/Vaterschaftsurlaub beim AG beantragen?

R
Rocce
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kurze Frage,wie lange vorher muss ein Arbeitnehmer Mutter/Vaterschaftsurlaub beim AG beantragen?Habe selber nichts rausfinden können.Vielleicht könnt ihr mir ja da weiter helfen.Danke

3.31201

Community-Antworten (1)

K
kalli

19.01.2010 um 23:13 Uhr

Antrag auf Elternzeit; § 16 Bundeserziehungsgeldgesetz

Soll die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen, so müssen Anspruchsberechtigte spätestens sechs Wochen vor Beginn dies schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeit innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nehmen werden. In allen anderen Fällen beträgt die Frist acht Wochen. Bei dringenden Gründen, z.B. Krankheit ist ausnahmsweise eine kürzere Frist zulässig.

Der Arbeitgeber soll die Elternzeit bescheinigen. Die von den Elternteilen allein oder gemeinsam genommene Elternzeit darf insgesamt auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilt werden.

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Während dieses Zeitraums besteht für den Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht und für den Arbeitgeber keine Lohnzahlungspflicht. Das Arbeitsverhältnis ruht mit Inanspruchnahme der Elternzeit, vgl. BAG, 10 AZR 450/91.

Ihre Antwort

Verwandte Themen