Erstellt am 11.08.2016 um 14:14 Uhr von gironimo
Na wenn die Geschäftsleitung schon von einer Vertragsänderung ausgeht. ......
Ihr solltet den AG auffordern, euch zunächst zu beteiligen.
Und bei Vertragsänderung ohne Einverständnis der Betroffenen, wäre eine Änderungskündigung angesagt. Also BR-Beteiligung nach 102 und 99 BetrVG.
Ausserdem solltet ihr die Personalplanung einfordern.
Erstellt am 11.08.2016 um 14:16 Uhr von Pjöööng
Was für eine Zulage war das denn? Wofür wurde denn genau die Zulage gewährt?
Wenn der Grund für die Zulage nicht mehr besteht, dann entfällt natürlich auch der Anspruch. Zu prüfen wäre also, ob der Arbeitgeber den Grund so einfach entziehen darf.
Die Bezahlung zählt nicht zu den Umständen unter denen die Arbeit zu leisten ist.
Kommt es zu keiner einvernehmlichen Einigung kann der Arbeitgeber versuchen, die Änderung per Änderungskündigung durchzusetzen, hierbei gelten die gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen.
Erstellt am 11.08.2016 um 14:17 Uhr von gironimo
Und die Kollegin unterschreibt einfach nicht, sondern bittet den BR um Unterstützung.
Erstellt am 11.08.2016 um 14:29 Uhr von Kratzbuerste
- Die Bezahlung zählt nicht zu den Umständen unter denen die Arbeit zu leisten ist. -
Bei einer Änderung der Tätigkeiten kann die Änderung der Bezahlung genau das die Änderung der Umstände ausmachen. Einzelbetrachtet nicht.
Erstellt am 11.08.2016 um 14:35 Uhr von Pjöööng
Anderer Auffassung: Fitting Rn 136 zum § 99 BetrVG.
Erstellt am 11.08.2016 um 15:42 Uhr von pummelfee
Vielen Dank für die bisherigen antworten. Hier ein kurzes Update:
@Pjöööng "Was für eine Zulage war das denn? Wofür wurde denn genau die Zulage gewährt?"
-> Es geht um eine Projektzulage für "Betreuung des Außenstandortes".
Diese wurde unter dem Motto: macht jetzt jemand anderes entzogen.
Es stellt sich also tatsächlich die Frage ob der AG dies so einfach machen darf. Die Kollegin vermutet, dass ihr die Aufgabe nicht entzogen wurde, weil sie schlechte Arbeit leistet oder weil die Aufgabe entfällt, sondern weil sie als Person unbeliebt beim Chef ist.
@Pjöööng "Die Bezahlung zählt nicht zu den Umständen unter denen die Arbeit zu leisten ist." und "Anderer Auffassung: Fitting Rn 136 zum § 99 BetrVG."
-> Danke für den Hinweis. Gilt dies auch wenn die Zulage eine erhebliche Höhe, z.B. im mittleren dreistelligen Bereich hat(te)?
@gironimo "Und die Kollegin unterschreibt einfach nicht, sondern bittet den BR um Unterstützung." und "Ihr solltet den AG auffordern, euch zunächst zu beteiligen."
-> genau so
Erstellt am 11.08.2016 um 16:09 Uhr von Pjöööng
pummelfee (bist Du die Freundin vom Pummeleinhorn?),
wenn Du bei Schneetreiben, minus 20° C im Dunkeln den Hof fegst, so sind die Umstände die gleichen, egal ob Du es für 8,50 die Stunde machst, oder für 850 Euro die Stunde.
Wenn der Arbeitgeber hier eine Änderungskündigung schreiben will, so wird er diese dem BR und damit auch der ANin gegenüber begründen müssen.
Erstellt am 11.08.2016 um 16:26 Uhr von Tester
@pummelfee:
Gibt es eine "Zulagenregelung" bzw. wird diese Zulage immer gezahlt, wenn jemand einen "Außenstandort betreut"?