Hallo Kollegen,
eine Mitarbeiterin hat seit über drei Jahren einen unserer "Mini-"Außenstandorte organisatorisch betreut und dafür eine Sonderzulage erhalten. Leider existiert darüber nur eine mündliche Vereinbarung. Nun wurde ihr diese Aufgabe entzogen und die Zulage gestrichen.

In diesem Zusammenhang wurden der Kollegin zwei Schriftstücke zur Unterzeichnung vorgelegt: einmal Streichung der Zulage, einmal Vertragsänderung wg. Abteilungswechsel (der Abteilungswechsel ist rein strukturell, eine Aufgabenänderung geht damit eigentlich nicht einher, allerdings ist durch die gleichzeitige Änderung der Abteilung und die Streichung der Zulage ein Zusammenhang durchaus möglich).

Die Kollegin beabsichtigt die Schriftstücke nicht ohne weiteres (mindestens Klärung der Umstände) zu unterzeichnen, zumal sie Zulage und Sonderaufgabe behalten will.
Die akute Frage lautet: Sollte/muss sie den Schriftstücken schriftlich widersprechen?

Als Betriebsrat sehe ich den §95 Abs. 3 (weniger Geld = erhebliche Änderung der Umstände) und § 84 BetrVG berührt.

Da es aber keine schriftliche Vereinbarung gibt, gibt es vielleicht grundsätzlich Fristen oder andere Voraussetzung, die bei einer Streichung von Zulagen grundsätzlich vom AG eingehalten werden müssen?

LG
pummelfee