Hallo.
Ein Kollege fragte mich, wann er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes der Firma vorlegen muss.
Wir sind IGM-Tarif Baden-Württemberg angelehnt.
Früher gab es doch die 3 - Tages-Regelung, wonach für die ersten drei Tage Krankheit kein AU-Bescheinigung verlangt wird.
Es gibt in unserem Betrieb keine entsprechende Betriebsvereinbarung. Lt. Personalabteilung haben einige Kollegen den Vermekr in der Personalakte, dass sie verpflichtet wurden, ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorzulegen. (die sog. "Blaumacher").
Gibt es eine gesetztliche Regelung? Oder eine tarifliche?