W.A.F. LogoSeminare

Krankheit - Wann muss ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden?

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ein Kollege fragte mich, wann er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes der Firma vorlegen muss. Wir sind IGM-Tarif Baden-Württemberg angelehnt. Früher gab es doch die 3 - Tages-Regelung, wonach für die ersten drei Tage Krankheit kein AU-Bescheinigung verlangt wird. Es gibt in unserem Betrieb keine entsprechende Betriebsvereinbarung. Lt. Personalabteilung haben einige Kollegen den Vermekr in der Personalakte, dass sie verpflichtet wurden, ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorzulegen. (die sog. "Blaumacher"). Gibt es eine gesetztliche Regelung? Oder eine tarifliche?

8.09908

Community-Antworten (8)

W
Werner

20.12.2007 um 15:53 Uhr

Moin see-see, diese Handhabung so wie sie bei Euch läuft ist im §5 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Euren TV kenne ich nicht! Bei uns IGM NRW ist nichts dazu geregelt!

S
Sternburg

20.12.2007 um 15:57 Uhr

Die gesetzliche Regelung gibt es: § 5 EntgFG

Wenn die AU länger als drei KALENDERtage dauert, hat der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen - sofern der Arbeitgeber diese Bescheinigung nicht schon früher verlangt. Dieses Recht hat er.

K
Kölner

20.12.2007 um 16:15 Uhr

@see-see Grundsätzlich kann der AG für einzelne AN anordnen, einen NACHWEIS über eine Krankheit bereits am ersten Tag beizubringen (sprich: AU-Bescheinigung des Arztes). Das ist alles gedeckt mit dem Direktionsrecht und dem besagten § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (dispositives Recht).

Du hast jetzt noch nichts hinsichtlich der NACHWEIS- und der ANZEIGEPFLICHT gefragt... ...aber das ist auch ein anderes Thema.

R
raptor

21.12.2007 um 00:41 Uhr

@Kölner

Also bei uns muss der AG immer den BR fragen, wenn er soetwas bei einem Mitarbeiter anordnen will. Das kann er bei uns nicht so ohne weiteres.

S
see-see

21.12.2007 um 11:14 Uhr

Danke für Eure Beiträge. Lt. dem genannten § 5 EntgFG muss der AN am 4. Tag spätestens eine Bescheinigung des Arztes vorlegen. Welchen Zeitraum muss diese Bescheinigung umfassen? Ab dem ersten Tag der Erkrankung oder reicht es, wenn der Kollege am 3. Tag zum Arzt geht (weil er z.B. den Infekt doch nicht so schnell selbst kurieren kann) und dieser dann ab Tag 3 die Krankheit bescheinigt? Sind dann die ersten beiden Tage trotzdem als krank gültig? Oder wird dem Kollegen Tag 1 und 2 Urlaub abgezogen?

T
torstenxxx

21.12.2007 um 11:40 Uhr

Hallo see-see, das besagt doch eigentlich das Gesetz welches sich Entgeltfortzahlungsgesetz nennt. Also sind die Tage wie Krank zu werten auch wenn keine Bescheinigung vorliegt.

Frohes Fest und einen guten Rutsch in´s Jahr 08

K
Kölner

01.01.2008 um 21:54 Uhr

@see-see Kennst Du noch Ärzte, die Dich rückwirkend krankschreiben?

S
see-see

01.01.2008 um 22:50 Uhr

Keine Ahnung, Kölner, ich selbst wurde schon ewig nicht mehr krank geschrieben...

Frohes Neues Jahr, und: gut, dass es dich in diesem Forum gibt!

Ihre Antwort