Erstellt am 20.12.2007 um 08:30 Uhr von Mona-Lisa
@Löwe,
ist ja bekannt, dass Löwen gut brüllen können, aber um diese Uhrzeit schon so ein Geschrei?
Mähnenträger, Grossbuchstaben - schreien! Geht's auch ein bischen leiser? :-))
Aber zu deiner Frage, lies mal...............
Wie stehen Erholungsurlaub und Erziehungsurlaub zueinander?
a. Gem. § 17 Abs.1 S.1 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des/der Arbeitnehmers/in für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen, in dem sich der/die Arbeitnehmer/in im Erziehungsurlaub befindet. Dies gilt gem. § 17 Abs.1 S.2 BErzGG nicht, wenn der/die Arbeitnehmer/in während seines/ihres Erziehungsurlaubs beim Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
b. Hat der/die Arbeitnehmer/in seinen/ihren Urlaubsanspruch vor Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs noch nicht bzw. noch nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber ihn den Urlaub nach dem Erziehungsurlaub im laufenden oder folgenden Urlaubsjahr zu gewähren (vgl. hierzu § 17 Abs.2 BErzGG).
http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm
Erstellt am 20.12.2007 um 10:05 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich dachte, das Gesetz hiess jetzt BEEG...aber vielleicht täusche ich mich auch. ;-)
Aber es bleibt ja dabei:
§ 17 Abs 1 BEEG ist ziemlich eindeutig...
Erstellt am 26.12.2007 um 10:02 Uhr von peanuts
Der Kollege wird die Kürzung um 1/12 seines Jahresurlaubs sicherlich verschmerzen können!
Erstellt am 26.12.2007 um 12:14 Uhr von waschbär
peanuts,
ich brauch deine hilfe ich habe eine frage , ist aber nichts wegen BR ... aber ist auch keine scherzfrage und auch nichts privates.
Erstellt am 26.12.2007 um 12:18 Uhr von LÖWE
Sorry Mona Lisa
löwen sind eben komplett Blond