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VATERSCHAFTSURLAUB DESWEGEN DEN JAHRESURLAUB KÜRZEN - RECHTENS?

L
Löwe
Jan 2018 bearbeitet

EIN MITARBEITER HATTE SEINEN ANSPRUCH AUF VATERSCHAFTURLAUB VOM 23. 04.07 BIS 22.06.07 IN ANSPRUCH GENOMMEN. JEZT MÖCHTE IHM DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG DEN JAHRESURLAUB KÜRZEN. IN WIE WEIT IST SOLCH EINE KÜRZUNG RECHTENS ( VOLLE MONATE ?????)

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Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

20.12.2007 um 09:30 Uhr

@Löwe, ist ja bekannt, dass Löwen gut brüllen können, aber um diese Uhrzeit schon so ein Geschrei?
Mähnenträger, Grossbuchstaben - schreien! Geht's auch ein bischen leiser? :-)) Aber zu deiner Frage, lies mal...............

Wie stehen Erholungsurlaub und Erziehungsurlaub zueinander?

a. Gem. § 17 Abs.1 S.1 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des/der Arbeitnehmers/in für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 kürzen, in dem sich der/die Arbeitnehmer/in im Erziehungsurlaub befindet. Dies gilt gem. § 17 Abs.1 S.2 BErzGG nicht, wenn der/die Arbeitnehmer/in während seines/ihres Erziehungsurlaubs beim Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

b. Hat der/die Arbeitnehmer/in seinen/ihren Urlaubsanspruch vor Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs noch nicht bzw. noch nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber ihn den Urlaub nach dem Erziehungsurlaub im laufenden oder folgenden Urlaubsjahr zu gewähren (vgl. hierzu § 17 Abs.2 BErzGG).

http://www.ra-kotz.de/urlaub1.htm

K
Kölner

20.12.2007 um 11:05 Uhr

@Mona-Lisa Ich dachte, das Gesetz hiess jetzt BEEG...aber vielleicht täusche ich mich auch. ;-) Aber es bleibt ja dabei: § 17 Abs 1 BEEG ist ziemlich eindeutig...

P
Peanuts

26.12.2007 um 11:02 Uhr

Der Kollege wird die Kürzung um 1/12 seines Jahresurlaubs sicherlich verschmerzen können!

W
Waschbär

26.12.2007 um 13:14 Uhr

peanuts, ich brauch deine hilfe ich habe eine frage , ist aber nichts wegen BR ... aber ist auch keine scherzfrage und auch nichts privates.

L
Löwe

26.12.2007 um 13:18 Uhr

Sorry Mona Lisa löwen sind eben komplett Blond

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