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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisekostenabrechnungen - ohne Zustimmung des Betriebsrates ändern?

T
tausendschönchen
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber die Regelungen der Reisekostenabrechnung ohne Zustimmung des Betriebsrates ändern?

Bisher wurden für Seminare mit Vollverpflegung die gesetzlichen Sachbezugswerte angesetzt und nun sollen jeweils 40 % des Verpflegungspauschbetrages abgezogen werden.

Geht das einfach so?

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Community-Antworten (1)

W
Werner

19.12.2007 um 11:15 Uhr

Moin tausendschön, Der Betriebsrat hat trotz des weiten Lohnbegriffes kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Denn Reisekosten sind ebenso wie andere Leistungen, die als Ersatz für im Interesse des Arbeitgebers gemachte Aufwendungen gewährt werden, kein Lohn. Bestehen betriebliche Reisekostenregelungen, sind diese für Reisen in der Regel der Betriebsratstätigkeit anwendbar, soweit die Betriebsratsmitglieder die entstehenden Kosten beeinflussen können. Soweit die Betriebsratsmitglieder auf die entstehenden Kosten keinen Einfluss haben, sind die die Tagessätze der betrieblichen Regelung übersteigenden Kosten zu ersetzen. Hat ein Betriebsratsmitglied private Aufwendungen aufgrund einer längeren Dienstreise erspart, können diese abgezogen werden. Dies gilt nicht, wenn nach einer betrieblichen Reisekostenregelung abgerechnet wird, bei der die ersparten Aufwendungen schon berücksichtigt sind.

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