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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung bei Betrug

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Maxie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo leute, ein Finanz- und Personalleiter fingiert Reisekostenabrechnungen und zahlt sie bar an sich und andere Mitarbeiter aus(ohne Lohnsteuern und Sozialabgaben),also ganz klarer Betrug.Er wird fristlos entlassen und klagt beim Arbeitsgericht. Seine Sekretärin(die auch Bargeld vom Personalleiter unrechtmäßigerweise bekam) wird von der Geschäftsleitung befragt, ob sie noch weitere Unregelmäßigkeiten kennt.Sie verneinte. Bei einer Tiefenprüfung kam dann heraus,daß sie noch nach dieser Zeit Falschbuchungen tätigte um weitere Barauszahlungen zu verschleiern. Frage : Auch fristlose Kündigung und Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung?

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Community-Antworten (7)

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Matze

22.09.2009 um 21:16 Uhr

@Maxie, entsprechend Deiner Ausführung sieht's hier nach gemeinschaftlichem Betrug aus. Allerdings müsste der Vorsatz erkennbar sein. Wusste die Sekretärin, dass sie Buchungen falsch ausführte? Wurde sie durch ihren Vorgesetzten hierzu angewiesen (Thema Abhängigkeit)? Diente die Falschaussage gegenüber der Geschäftsführung dem Selbstschutz (Zwangslage)? Einige von vielen Fragen die sich der Betriebsrat stellen sollte, bevor er einer Kündigung zustimmt!! Im Zweifel für den Angeklagten!! Was sagen die anderen im Forum?

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DonJohnson

22.09.2009 um 21:23 Uhr

@Matze Einige von vielen Fragen die sich der Betriebsrat stellen sollte, bevor er einer Kündigung zustimmt!! Im Anbetracht der Tatsache, dass ein Gremium keine Polizei, kein Staatsanwalt und kein Richter ist, sehe ich die politische Ausrichtung des Gremiums voll und ganz auf Seiten des AN. Von daher sehe ich das nciht so wie du...

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tiktak

22.09.2009 um 21:38 Uhr

Hallo, wenn es um eine Umfrage geht, bin wie DonJohnson sagte. Auf eine Skala von 1 bis 10 AN=1 und AG=10 BR soll immer ganz klar auf 1 stehen. Egal wie schlimm sieht auf erste Blick aus. tik-tak

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pirat

22.09.2009 um 22:00 Uhr

@Maxie, " Frage : Auch fristlose Kündigung und Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung?" Gegenfrage....warum fragst Du?

B
BRHexe

23.09.2009 um 10:38 Uhr

@Maxie Habt ihr denn schon mal mit der Kollegin gesprochen und die genauen Hintergründe erfragt, oder sind es nur die Angaben der GF zu dem Fall? Wie Matze schon schrieb: Im Zweifel für den Angeklagten! Das ist meiner Meinung nach euere Aufgabe.

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DerAlteHeini

24.09.2009 um 01:50 Uhr

Maxie Ist dieser BR der Meinung, dass Reisekosten nicht bar ausgezahlt werden dürfen? Sind Reisekosten bei euch Lohnsteuer und Sozialversicherungspflichtig?

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maxie

24.09.2009 um 23:22 Uhr

also mit den Reisekostenabrechnungen war das so das die Reisen garnicht stattgefunden haben,versteht ihr.also ganz klarer Betrug. So macht man sich die Leute gefügig.

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