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Urlaubsanspruch - bei Langzeiterkrankten?

T
Tine09
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Morgen,

eine Mitarbeiterin ist seit 2. Mai krank. Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Sie hat ja Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub. Da sie dieses Jahr nicht mehr Gesund geschrieben wird, kann sie den ja nicht mehr nehmen. Wie läuft das dann, kann der mit ins neue Jahr und innerhalb der ersten 3 Monate genommen werden, oder kann sie sich den Urlaub auch bezahlen lassen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Tine09

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

19.12.2007 um 09:52 Uhr

@Tine09, sollte die Kollegin im neuen Jahr wieder arbeitsfähig sein, kann sie ihren Urlaub bis Ende März 08 nehmen, dann verfällt er allerdings!
Mit auszahlen ist nix....

Allerdings gibt es Tarifverträge, die vorsehen, dass in so einem Fall der Urlaubsanspruch erhalten bleibt!

G
Grinsi

19.12.2007 um 13:56 Uhr

@Tine Es ist zwar nicht ganz korrekt (Urlaub beinhaltet Arbeitsfähigkeit) aber einige AG zahlen dann für den entsprechenden Zeitraum Entgelt. Ist ja auch Höher als das Krankengeld. Da hat weder der AN noch die Krankenkasse was dagegen. Muß der AG aber nicht machen.

MfG

Grinsi

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