Urlaubsanspruch - bei Langzeiterkrankten?
Schönen guten Morgen,
eine Mitarbeiterin ist seit 2. Mai krank. Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Sie hat ja Anspruch auf ihren kompletten Jahresurlaub. Da sie dieses Jahr nicht mehr Gesund geschrieben wird, kann sie den ja nicht mehr nehmen. Wie läuft das dann, kann der mit ins neue Jahr und innerhalb der ersten 3 Monate genommen werden, oder kann sie sich den Urlaub auch bezahlen lassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Tine09
Community-Antworten (2)
19.12.2007 um 09:52 Uhr
@Tine09,
sollte die Kollegin im neuen Jahr wieder arbeitsfähig sein, kann sie ihren Urlaub bis Ende März 08 nehmen, dann verfällt er allerdings!
Mit auszahlen ist nix....
Allerdings gibt es Tarifverträge, die vorsehen, dass in so einem Fall der Urlaubsanspruch erhalten bleibt!
19.12.2007 um 13:56 Uhr
@Tine Es ist zwar nicht ganz korrekt (Urlaub beinhaltet Arbeitsfähigkeit) aber einige AG zahlen dann für den entsprechenden Zeitraum Entgelt. Ist ja auch Höher als das Krankengeld. Da hat weder der AN noch die Krankenkasse was dagegen. Muß der AG aber nicht machen.
MfG
Grinsi
Verwandte Themen
BR Wahl neu ausschreiben bzw. anfechten / Fortsetzung
Älter@Farce Und dass die Grundsätze die an einen WV hinsichtlich der Briefwahl gestellt werden Gut, ich habe jetzt begriffen, dass das Urteil sagt, dass man Langzeiterkrankten und dann wahrscheinlich
Urlaub nach Rückkehr eines Langzeiterkrankten
ÄlterHallo an alle, wir haben einen Langzeiterkrankten, der voraussichtlich ab September wiederkommt. Zuerst ein paar Wochen Stundenweise und ab Oktober dann wieder voll. Er hat noch 35 Tage Urlaub, Res
Einmalzahlung nach Tarifverhandlung -auch an Langzeiterkrankten
ÄlterGuten Abend, nach Tarifeinigung mit Einmalzahlung - muss diese auch an langzeiterkrankten gezahlt werden ?
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra