@Farce
*Und dass die Grundsätze die an einen WV hinsichtlich der Briefwahl gestellt werden*
Gut, ich habe jetzt begriffen, dass das Urteil sagt, dass man Langzeiterkrankten und dann wahrscheinlich auch Elternzeitlern und Sonderurlaubern?? das Wahlausschreiben und die Wahlordnung zuschicken muss.
Aber noch mal: Welche Anforderungen stellt die WO an den WV bzgl. der Briefwahl bei Langzeiterkrankten? Willst Du jetzt damit sagen, dass der WV Langzeiterkrankten und dann wahrscheinlich auch Elternzeitlern und Sonderurlaubern?? von Amts wegen die Briefwahlunterlagen zuschicken muss? Das finde ich in der WO nicht!