Nachtschicht - gibt es ein Gesetz , das den Älteren vor Nachtschicht schützt?
hallo zusammen, eine kollege von mir wollte wissen,ob es da ein gesetz gibt, denn älteren vor nachtschicht schützt.wir arbeiten drei schichten und der kollege ist fast 60.er soll von jemanden gehört haben das es so ein gesetz gibt.....habe leider nichts gefunden...vielleicht könnt ihr mir ja sagen wo ich was finden kann (wenn es überhaupt so was gibt)..
Community-Antworten (4)
18.12.2007 um 21:59 Uhr
@okiscorpion, meines Wissen's (?) gibt es kein Gesetz, das die Nachtschicht für ältere Kollegen verbietet. Hast du schon mal in eurem Tarifvertrag (wenn vorhanden!) nachgesehen?
18.12.2007 um 22:11 Uhr
man könnte höchstens versuchen, die ärztliche Untersuchung zu nutzen...
okiscorpion, schau mal, ob Euch der §6 ArbZG hilft
18.12.2007 um 22:16 Uhr
@okiscorpion, leider muß ich Mona-Lisa zustimmen. Diese Frage stellte sich bei uns auch neulich. Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag (bei uns : TVöD)geben dazu nix her.
Gruß Axel
18.12.2007 um 23:51 Uhr
Hier etwas aus dem Bereich Arbeitsschutz
Ältere Arbeitnehmer
In den nächsten Jahren wird sich das Durchschnittsalter der erwerbstätigen Bevölkerung erheblich erhöhen. Bereits im Jahr 2010 wird es genauso viele Arbeitnehmer über 45 Jahren (ältere Arbeitnehmer) wie unter 45 Jahren geben. Der Trend wird sich in den Folgejahren noch verstärken, weil aus Mangel an jüngeren Arbeitskräften und wegen der angespannten Lage der Rentenversicherung eine Frühverrentung im bisherigen Ausmaß nicht mehr möglich sein wird.
Eine deutliche Überalterung der Arbeitnehmer gibt es bereits heute im Handwerk, im Einzelhandel und im Baugewerbe.
Unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auf Grund dieser demografischen Entwicklung folgende Maßnahmen notwendig:
Da bei älteren Arbeitnehmern die physische Leistungsfähigkeit abnimmt, müssen durch Arbeitsgestaltung Belastungen abgebaut werden. Beispiele sind altersgerechte Arbeitszeiten (Veränderung von Schichtsystemen, Arbeitszeitverkürzungen bis hin zur Teilzeitarbeit), Abbau von Zeitdruck / Stress bei körperlichen Arbeiten, technische Hilfen, Arbeiten zu zweit usw.
Darüber hinaus müssen rechtzeitig Qualifizierungsmaßnahmen ergriffen werden, um älteren Arbeitnehmern die Übernahme anderer Tätigkeiten zu ermöglichen. Dazu bedarf es einer entsprechenden "Bildungskultur" im Betrieb, einer ausreichenden Motivation der Betroffenen und altersgerechter Qualifizierungsangebote (insbesondere unter methodischer Sicht).
Da ältere Arbeitnehmer wiederum über besondere Qualifikationen verfügen (z. B. Berufserfahrung, Umgang mit Kunden, Netzwerk von Beziehungen), sind diese verstärkt zu nutzen bei gleichzeitigem Abbau nicht-altersgerechter Arbeitsbedingungen. Zur systematischen Weitergabe der Berufserfahrung ist ein gezieltes Wissensmanagement im Betrieb zu installieren (z. B. Tandems von jüngeren und älteren Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum).
Das tatsächliche (= leistungsmäßige) Alter eines Arbeitnehmers, das vom biologischen Alter bis zu zehn Jahre nach oben oder unten abweichen kann, kann durch den sog. Work Ability Index erfasst werden, der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angefordert werden kann.
Das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit in Dresden bietet Seminare zum Thema "Ältere Arbeitnehmer" an.
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