Erstellt am 17.12.2007 um 10:13 Uhr von packer
moin frodo,
ganz einfach:
1. schriftlich dem chef eure mitbestimmung klarmachen und bei erneutem verstoß die rechtlichen schritte erwähnen
2. schriftlich auffordern sofort! den aushang abzunehmen
3. schriftlich auffordern mit euch verhandlungen aufzunehemen über eine BV Urlaubsplanung, dieses mit einer Fristsetzung (1-2 Wochen)
sollte er sich weiter tot stellen, dann würde ich ihm eine nachfrist setzen. "sollten sie bis dahin immer noch nicht bereit sein eine BV Urlaubsplanung zu verhandeln, dann gehen wir davon aus, daß diese verhandlung gescheitert ist und wir werden gemeinsam eine einigungsstelle einberufen."
Erstellt am 17.12.2007 um 10:14 Uhr von Konrad
Hallo Frodo
Urlaubsgrundsätze (Lage und Verteilung) sind nach § 87 Abs. 1 Nr.5 mitbestimmungspflichtig.
Euer Chef hat sich mit Euch in Form einer BV zu einigen.
Verfasst ein Schreiben an den Chef in dem ihr nochmals auf die Mitbestimmung eingeht, droht ihm mit der Konsequenz Behinderung der BR Arbeit und macht deutlich, dass es ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren wegen BR Behinderung bzw. zur Sache Urlaub zur Einsetzung einer Einigungsstelle geben wird.
Notfalls muss man den Weg auch mal gehen.
Erstellt am 17.12.2007 um 13:38 Uhr von LoneStar
Hallo Frodo, das gleiche Problem haben wir bei uns auch (haben wir etwa den selben AG? ;-)))) ).
Ich bin zwar kein BR-Mitglied (unser BR hat sich aufgelöst und unser AG behindert Neuwahlen), aber auf den Seiten hier erhalte ich einige recht gute Tipps. Zur Zeit rufe ich für alles was unser Chef so ausheckt den GBR und die Gewerkschaft an, mit der Bitte dies alles zu prüfen. Demnächst findet ein Treffen statt in dem der AG zu so manchem Stellung nehmen soll. Sollte was dabei rauskommen sag ich Dir Bescheid.