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Neuregelung steuerfreier Sachbezug

J
juliamichevax
Jul 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind in unserem Betrieb gerade mit der Neuregelung zum Erhalt des steuerfreien Sachbezug(44€) beschäftigt. Hierbei gibt es von seitens der Geschäftsleitung den Vorschlag, das Abteilung bezogen zu gewähren z.B. Krankenstand unter Prozent x, Gewährung für die Abteilung (außer Kranke). Hierbei hat aber der Mitarbeiter nicht mehr selbst in der Hand, ob er diese bekommt oder nicht. Die "Selbsterziehung" der Mitarbeiter soll dadurch gefördert werden. Aus unserer Sicht bewegen wir uns dadurch sogar in den Bereich Mobbing. Da die MA darauf achten sollen, sowie Druck auf den Mitarbeiter ausüben steigern, nicht wegen kleineren Sachen krank zu machen.

Wie seht ihr diesen Vorschlag, für uns ist dieser nicht tragbar? Welche Bedingungen könnte man zur Gewährung heranziehen, wie wird es bei euch gemacht?

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Community-Antworten (4)

C
Cyber99

16.07.2019 um 09:48 Uhr

Tolle Idee der Geschäftsleitung - aber mit solchen Regelungen werden immer die Falschen bestraft. Und natürlich hast Du Recht, dass damit die Kollegen unter Druck geraten, so nach dem Motto: "Ich schlepp mich mal lieber krank zur Arbeit, damit ich keine Prügel von meinen Kollegen bekomme". Das kann und darf nicht sein. Wenn es Abteilungen mit auffällig hohem Krankenstand gibt, wäre manch ein Geschäftsführer gut beraten, wenn er mal die Führungskräfte unter die Lupe nimmt oder womöglich die Ursache bei sich selbst sucht.

§
§§Reiter

16.07.2019 um 12:40 Uhr

Ich bin da ganz bei Cyber. Unser AG hat auch mal mit dem Gedanken gespielt und wir haben das im Keim erstickt. Jetzt haben wir eine Regelung, bei der die MA die Möglichkeit haben (einmal im Monat) an einem lt. Dienstplan freien Tag eine Extraschicht zu machen. z.B. als Krankheitsvertretung. Diese Extraschicht wird natürlich voll vergütet mit Überstundenzuschlag und zusätzlich gibt es dafür einen 44,-€ Tankgutschein.

R
RoterFaden

16.07.2019 um 14:17 Uhr

Wie war es denn bisher bei euch geregelt?

J
juliamicheva

16.07.2019 um 15:27 Uhr

Bisher war es bei uns so geregelt, dass der MA, wenn er nicht krank war, die 44€ bekam.

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