W.A.F. LogoSeminare

Firmenparkplatz

R
Ratlose
Jan 2018 bearbeitet

Das Unternehmen hat mehrere Parkplätze angemietet. Diese werden in erster Linie mit Firmenwagen belegt. Ein Mitarbeiter hat jahrelang einen Platz nutzen dürfen und dafür eine Parkkarte erhalten. Jetzt wird diese Parkkarte eingezogen, damit nur noch Firmenwagen oder Gäste darauf parken dürfen. Ich halte dieses kostenlose Parken für den Mitarbeiter für einen Sachbezug, der ihm nun weggenommen wird. Hat er Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich?

1.03408

Community-Antworten (8)

K
Kölner

01.11.2013 um 12:14 Uhr

...wie kommt man auf so eine Idee?

R
Ratlose

01.11.2013 um 12:51 Uhr

Es herrscht wohl ein Parkplatzmangel, sodass die Dienstwagen auch keinen Platz mehr finden... Der Mitarbeiter kreist jetzt um den Block, um sein Fahrzeug abstellen zu können, das sind für ihn ja Mehrkosten.

N
Nubbel

01.11.2013 um 12:58 Uhr

wenn das unternehmen parkplätze hat und zur verfügung stellt, seid ihr in der mitbestimmung

C
Charlys

01.11.2013 um 13:05 Uhr

Nubbel, aber nur wenn das Unternehmen Parkplätze den AN für Privat Pkw zur Verfügung stellt, was nun ja nicht mehr so ist........ Ratlose, was ist denn mit den anderen AN. Schon seltsam, dass sich der BR nur für den einen wohl einsetzt.

N
Nubbel

01.11.2013 um 13:24 Uhr

verhandlungen zur betriebsvereinbarung fordern , bei nicht aufnahme der verhandlung einigungsstelle fordern und zur not vom arbeitsgericht eine klärung herbeiführen.

R
Ratlose

01.11.2013 um 14:05 Uhr

Es geht hier nicht um einen Mitarbeiter, es war nur ein Beispiel. Grundsätzlich durften die Mitarbeiter nicht auf den Parkplätzen parken, aber ein paar wurde es (vor Einrichtung eines BR) gestattet. Die Parkplätze sind sonst nur für Dienstwagen. Wie ist es jetzt mit dem Sachbezug? auf bwrmedia habe ich nur diesen Hinweis gefunden.

K
Kölner

01.11.2013 um 14:16 Uhr

Vergiss es. Solche Antworten (die zudem nicht helfen) bekommt man, wenn man nicht alle Fakten mitteilt.

C
Charlys

01.11.2013 um 15:18 Uhr

Ratlose, hättest du gleich alle Fakten genannt wäre die Antwort gleich mit kein Thema des BR gewesen. AG darf so handeln. AN darf gerne den Bus nehmen, dann gibt es kein Parkplatzproblem

Ihre Antwort