Hallo!
Es gibt in unserem Betrieb eine Betriebsvereinbarung Urlaub. Laut dieser muß der Mitarbeiter 10 Tage pro Halbjahr bis zum 15.01. bzw. 15.07. verplant haben. Die restlichen Tage (30 im Jahr) können laut Arbeitsvertrag mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen beantragt werden. Ein Mitarbeiter hat nun seinen Antrag um 4 Tage zu spät gestellt. Ihm soll nun der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, weil der betriebliche Ablauf es nicht zuläßt. Statt dessen soll er ihn (Teilzeitbeschäftigter) auf die freien Tage zwischen seinen Arbeitszeiten legen. Somit bekommt er sie quasi ausgezahlt. Eine Übernahme ins nächste Kalenderjahr soll ihm nicht ermöglicht werden. Kann er darauf bestehen? Der Urlaub soll doch der Erholung dienen.
Was meint Ihr??