Urlaub mit in 2008 nehmen?
Hallo! Es gibt in unserem Betrieb eine Betriebsvereinbarung Urlaub. Laut dieser muß der Mitarbeiter 10 Tage pro Halbjahr bis zum 15.01. bzw. 15.07. verplant haben. Die restlichen Tage (30 im Jahr) können laut Arbeitsvertrag mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen beantragt werden. Ein Mitarbeiter hat nun seinen Antrag um 4 Tage zu spät gestellt. Ihm soll nun der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, weil der betriebliche Ablauf es nicht zuläßt. Statt dessen soll er ihn (Teilzeitbeschäftigter) auf die freien Tage zwischen seinen Arbeitszeiten legen. Somit bekommt er sie quasi ausgezahlt. Eine Übernahme ins nächste Kalenderjahr soll ihm nicht ermöglicht werden. Kann er darauf bestehen? Der Urlaub soll doch der Erholung dienen. Was meint Ihr??
Community-Antworten (8)
14.12.2007 um 17:04 Uhr
elmer, ich finde, dass das BUrlG §7 eindeutig ist. Ohne Zustimmung des Kollegen hat der AG keine Chance und auch dann könnte es schwierig werden, wenn z.B. der BR von seinem MBR Gebrauch macht.
14.12.2007 um 20:06 Uhr
@Lotte Der Urlaub kann doch noch in diesem Jahr gewährt werden - halt nur nicht zusammenhängend! Glaubst Du, dass der AG hier eine Ausnahme machen muss? Ich denke nicht...
14.12.2007 um 21:01 Uhr
@elmer j. fudd Was steht denn sonst noch in der BV Urlaub?
14.12.2007 um 21:10 Uhr
Kölner, da hast Du völlig Recht, aber m.E. kann er ihn halt nicht auszahlen, da finde ich den § 7 eindeutig. Und Elmer schrieb ja: "Statt dessen soll er ihn (Teilzeitbeschäftigter) auf die freien Tage zwischen seinen Arbeitszeiten legen. Somit bekommt er sie quasi ausgezahlt" Das geht in der Form nur, wenn alle Beteiligten (AG, AN und auch BR) dabei mitspielen.
14.12.2007 um 21:17 Uhr
@Lotte Altbekannte Problematik: Zählen die Tage zwischen den AZ eines TzBfG-beschäftigen AN nicht? Sagen wir es so: Es kommt auf die "Definition" der AZ, die Anzahl der Urlaubstage und ggf. auch auf den AV an...
14.12.2007 um 21:25 Uhr
Kölner, auch da hast Du Recht, aber es wäre schon äußerst merkwürdig, wenn ein TZ- MA, der in z.B. einer vier Tage Woche arbeitet, Anspruch auf die gleiche Anzahl von Urlaubstage hätte wie ein VZ - MA.
elmer?
15.12.2007 um 19:24 Uhr
N'abend! Jeder Mitarbeiter hat de facto 4 Wochen + 2 Tage Urlaub. Jeder muß 7 Tage Urlaub nehmen, um eine Woche am Stück frei zu haben. Ich weiß, es gibt keine 7-Tage-Woche, es ist eine BV aus der Amtszeit des vorherigen Gremiums und bedarf dringend einer Überarbeitung. Man wollte damals dem Umstand Rechnung tragen, daß es sich um ein CallCenter handelt, in dem nunmal 7 Tage die Woche gearbeitet wird. In unserem Betrieb gibt es nur TZ-Beschäftigte mit Verträgen zwischen 15 - 30 Stunden. Was meint ihr? Gruß, elmer.
15.12.2007 um 20:58 Uhr
elmer, letztendlich müsste der AN individualrechtlich vorgehen. Die BV könnte u.U. nichtig sein.
Kölner, Respekt!
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