Erstellt am 14.12.2007 um 16:04 Uhr von Lotte
elmer,
ich finde, dass das BUrlG §7 eindeutig ist. Ohne Zustimmung des Kollegen hat der AG keine Chance und auch dann könnte es schwierig werden, wenn z.B. der BR von seinem MBR Gebrauch macht.
Erstellt am 14.12.2007 um 19:06 Uhr von Kölner
@Lotte
Der Urlaub kann doch noch in diesem Jahr gewährt werden - halt nur nicht zusammenhängend!
Glaubst Du, dass der AG hier eine Ausnahme machen muss? Ich denke nicht...
Erstellt am 14.12.2007 um 20:01 Uhr von Immie
@elmer j. fudd
Was steht denn sonst noch in der BV Urlaub?
Erstellt am 14.12.2007 um 20:10 Uhr von Lotte
Kölner,
da hast Du völlig Recht, aber m.E. kann er ihn halt nicht auszahlen, da finde ich den § 7 eindeutig. Und Elmer schrieb ja:
"Statt dessen soll er ihn (Teilzeitbeschäftigter) auf die freien Tage zwischen seinen Arbeitszeiten legen. Somit bekommt er sie quasi ausgezahlt"
Das geht in der Form nur, wenn alle Beteiligten (AG, AN und auch BR) dabei mitspielen.
Erstellt am 14.12.2007 um 20:17 Uhr von Kölner
@Lotte
Altbekannte Problematik: Zählen die Tage zwischen den AZ eines TzBfG-beschäftigen AN nicht?
Sagen wir es so: Es kommt auf die "Definition" der AZ, die Anzahl der Urlaubstage und ggf. auch auf den AV an...
Erstellt am 14.12.2007 um 20:25 Uhr von Lotte
Kölner,
auch da hast Du Recht, aber es wäre schon äußerst merkwürdig, wenn ein TZ- MA, der in z.B. einer vier Tage Woche arbeitet, Anspruch auf die gleiche Anzahl von Urlaubstage hätte wie ein VZ - MA.
elmer?
Erstellt am 15.12.2007 um 18:24 Uhr von elmer j.fudd
N'abend!
Jeder Mitarbeiter hat de facto 4 Wochen + 2 Tage Urlaub. Jeder muß 7 Tage Urlaub nehmen, um eine Woche am Stück frei zu haben. Ich weiß, es gibt keine 7-Tage-Woche, es ist eine BV aus der Amtszeit des vorherigen Gremiums und bedarf dringend einer Überarbeitung. Man wollte damals dem Umstand Rechnung tragen, daß es sich um ein CallCenter handelt, in dem nunmal 7 Tage die Woche gearbeitet wird. In unserem Betrieb gibt es nur TZ-Beschäftigte mit Verträgen zwischen 15 - 30 Stunden.
Was meint ihr?
Gruß, elmer.
Erstellt am 15.12.2007 um 19:58 Uhr von Lotte
elmer,
letztendlich müsste der AN individualrechtlich vorgehen. Die BV könnte u.U. nichtig sein.
Kölner,
Respekt!