Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten - Welche Unterlagen muss der AG zur Verfügung stellen?
Hallo, noch einmal zur Rückversicherung:
Welche Unterlagen muss der AG bei einer Einsichtnahme des BR in die Brutto- und Gehaltslisten zur Verfügung stellen?
Auf jedenfall die tariflichen Löhne und Gehälter. Laut Fitting auch die außertariflichen Gehälter. Welche Gehälter muss der AG nicht offen legen? Und was ist mit den übertariflichen freiwilligen Zahlungen, die in den Arbeitsverträgen ausgehandelt wurden?
Danke und Gruß!
Community-Antworten (2)
14.12.2007 um 11:25 Uhr
@see-see,
"Unter »Bruttolöhne und -gehälter« ist der Effektivverdienst einschließlich der übertariflichen Zulagen (BAG 18. 9. 73, 12. 2. 80, AP Nrn. 3, 12 zu § 80 BetrVG 1972), freiwilligen Prämien (BAG 17. 3. 83, AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972) und auch allen Zahlungen, einschließlich Sonderzahlungen, Gratifikationen, »stock-options« und Prämien aus besonderem Anlass (Einmalzahlungen), die individuell ausgehandelt und gewährt werden, zu verstehen ...sagt Däubler im § 80, IV RN. 106
14.12.2007 um 12:54 Uhr
Danke Dir, Mona-Lisa!
Ich denke,ich muss mir mal den Däubler besorgen...
Wünsche dir ein schönes Wochenende!
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