Erstellt am 14.12.2007 um 07:27 Uhr von Kölner
@Truppmann
Erste Frage:
Wie kann man monatlich 300 Stunden arbeiten?
Zweite Frage:
Seit wann interessiert den Urlaub die AZ?
Erstellt am 14.12.2007 um 07:46 Uhr von pit47
Hallo Truppmann,
auch wenn Dein Arbeitstag 12 Stunden hat, dein Urlaub wird nach Werktage berechnet und nicht nach Stunden.
Erstellt am 14.12.2007 um 09:10 Uhr von peanuts
Die Frage scheint eher nicht auf die Anzahl der Urlaubstage sondern auf´s UrlaubsENTGELT abzuzielen...
Erstellt am 14.12.2007 um 11:07 Uhr von pit47
@ alle,
das Urlaubsentgelt wird nach § 11 BUrlG berechnet.
Es bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.
Erstellt am 14.12.2007 um 11:37 Uhr von peanuts
"Es bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs."
Wie wäre es denn mit dem gesamten Text??? Diese Antwort ist sträflich irreführend...
Erstellt am 14.12.2007 um 11:44 Uhr von pit47
@ peanuts,
hier des Gesetzestext § 11 BUrlG:
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Ich hoffe das verstehst auch Du.
Erstellt am 14.12.2007 um 13:30 Uhr von Immie
@pit47
...mit Ausnahme des für Überstunden gezahlten ...
Wenn Truppmann 300? Stunden im Monat arbeitet , hätte er das sicher gerne dabei...
Erstellt am 14.12.2007 um 13:40 Uhr von Truppmann
Ein Kollege muss Monatlich 300 Stunden Arbeiten um an sein Gehalt zu kommen. Der AG hat ihn jetzt für seinen Verbrauchten Urlaub aber nur 8 Stunden pro Urlaubstag Angerechnet. Dachte es gäbe da eine Formel.
Ist ja schon gut: schließlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen ,oder ???
mfg
Truppmann
Erstellt am 14.12.2007 um 17:28 Uhr von Lotte
Truppmann,
sag mal, wie geht das? 48 x 26 : 6 ergibt eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von höchstzulässigen 208 Stunden. Eine "Regelarbeitszeit" von 300h geht also nicht.
Ansonsten dürfen durch einen Urlaubstag in der Regel keine Minusstunden entstehen.
Erstellt am 15.12.2007 um 01:18 Uhr von Truppmann
Hallo Lotte !!
Unser BR besteht erst seit Mitte November.Wir hatten auch noch keine Seminare Besucht. Uns war es erst wichtig das die Kollegen ihr Weihnachtgeld , (das Ihnen Tariflich zusteht) bekommen. Mittlerweile ist auch schon ein BR-Mitglied zurückgetreten
weil er von der GL Eingeschleust wurde. Er wahr immer der Meinung das ein Tank-Gutschein von ca. 200,00 Euro besser ist. Zur Zeit Hetzt er die Mitarbeiter gegen uns auf ( wir würden mit unserer Forderungen den Betrieb Platt machen u. somit Ihre Arbeitsplätze Gefährten.
Unser Betrieb ist ein Priv. Busunternehmen mit 64 Mitarbeitern, von denen jeder einen anderen Stundenlohn u. andere Arbeitsstunden hat. Es fängt bei 220 Stunden an u. hört bei 300 Stunden Monatl. auf. Der Stundenlohn fahrigirrt zwischen 7,80 Euro u.9,20. Unsere Fa. ist der NWO Angeschlossen, somit auch deren Mantel u. Lohntarif Vertrag oder liege ich da Falsch. Dieser Kollege mit seinen 300 Stunden mtl. hat ein Gehalt von 2400,00 Brutto. Da der Kollege ja Stundenlohn hat, will die FL Ihn nur den Urlaubstag mit 8 Stunden statt mit 12 Berechnen.
mfg
Truppmann
Erstellt am 15.12.2007 um 10:10 Uhr von Kölner
@Truppmann
Bei "GÖD" könnte es geklingelt haben: Österreicher?
Erstellt am 15.12.2007 um 13:19 Uhr von Lotte
Kölner,
gemeint ist wohl eher die christliche GÖD aus Deutschland http://www.goed-online.de/
Truppmann,
sehe für den Arbeitnehmer nur den individuellen Klagewege, mit eher fragwürdigen Gewinnchancen. Was Ihr da macht, verstößt, wenn es so ist, eindeutig gegen das ArbZG. M. E. benötigt Ihr neben den Grundlagenschulungen dringend eine Schulung zum Thema Arbeitszeit..
Erstellt am 10.06.2022 um 23:07 Uhr von Clyde90
Moin da schreib ich mal mit rein und zwar arbeite ich auch 312 Stunden 13 Tage im Monat a 24 stunden intensiv Pflege ich werde dazu auch nicht gezwungen mache es freiwillig bekomme aber nur 28tage Urlaub a 8 Stunden mich würde interessieren ob rein rechtlich ich da mehr verlangen kann
Viele Grüße
Jay