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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnen des Urlaubs - mit 8 Stunden pro Tag Verrechnet?

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Truppmann
Jun 2022 bearbeitet

Hallo !!! Meine Frage : Wie Berechne ich einen Urlaub Stundensatz, Wenn ich Monatlich 300 Stunden Arbeite. Bekomme ich meinen Urlaub mit 8 Stunden pro Tag Verrechnet, ist das richtig.?? Danke für Eure Antwort Truppmann

8.176013

Community-Antworten (13)

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Kölner

14.12.2007 um 08:27 Uhr

@Truppmann Erste Frage: Wie kann man monatlich 300 Stunden arbeiten? Zweite Frage: Seit wann interessiert den Urlaub die AZ?

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pit47

14.12.2007 um 08:46 Uhr

Hallo Truppmann, auch wenn Dein Arbeitstag 12 Stunden hat, dein Urlaub wird nach Werktage berechnet und nicht nach Stunden.

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Peanuts

14.12.2007 um 10:10 Uhr

Die Frage scheint eher nicht auf die Anzahl der Urlaubstage sondern auf´s UrlaubsENTGELT abzuzielen...

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pit47

14.12.2007 um 12:07 Uhr

@ alle, das Urlaubsentgelt wird nach § 11 BUrlG berechnet. Es bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.

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Peanuts

14.12.2007 um 12:37 Uhr

"Es bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs."

Wie wäre es denn mit dem gesamten Text??? Diese Antwort ist sträflich irreführend...

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pit47

14.12.2007 um 12:44 Uhr

@ peanuts, hier des Gesetzestext § 11 BUrlG: (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

Ich hoffe das verstehst auch Du.

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Immie

14.12.2007 um 14:30 Uhr

@pit47 ...mit Ausnahme des für Überstunden gezahlten ... Wenn Truppmann 300? Stunden im Monat arbeitet , hätte er das sicher gerne dabei...

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Truppmann

14.12.2007 um 14:40 Uhr

Ein Kollege muss Monatlich 300 Stunden Arbeiten um an sein Gehalt zu kommen. Der AG hat ihn jetzt für seinen Verbrauchten Urlaub aber nur 8 Stunden pro Urlaubstag Angerechnet. Dachte es gäbe da eine Formel. Ist ja schon gut: schließlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen ,oder ??? mfg Truppmann

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Lotte

14.12.2007 um 18:28 Uhr

Truppmann, sag mal, wie geht das? 48 x 26 : 6 ergibt eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von höchstzulässigen 208 Stunden. Eine "Regelarbeitszeit" von 300h geht also nicht.

Ansonsten dürfen durch einen Urlaubstag in der Regel keine Minusstunden entstehen.

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Truppmann

15.12.2007 um 02:18 Uhr

Hallo Lotte !! Unser BR besteht erst seit Mitte November.Wir hatten auch noch keine Seminare Besucht. Uns war es erst wichtig das die Kollegen ihr Weihnachtgeld , (das Ihnen Tariflich zusteht) bekommen. Mittlerweile ist auch schon ein BR-Mitglied zurückgetreten weil er von der GL Eingeschleust wurde. Er wahr immer der Meinung das ein Tank-Gutschein von ca. 200,00 Euro besser ist. Zur Zeit Hetzt er die Mitarbeiter gegen uns auf ( wir würden mit unserer Forderungen den Betrieb Platt machen u. somit Ihre Arbeitsplätze Gefährten. Unser Betrieb ist ein Priv. Busunternehmen mit 64 Mitarbeitern, von denen jeder einen anderen Stundenlohn u. andere Arbeitsstunden hat. Es fängt bei 220 Stunden an u. hört bei 300 Stunden Monatl. auf. Der Stundenlohn fahrigirrt zwischen 7,80 Euro u.9,20. Unsere Fa. ist der NWO Angeschlossen, somit auch deren Mantel u. Lohntarif Vertrag oder liege ich da Falsch. Dieser Kollege mit seinen 300 Stunden mtl. hat ein Gehalt von 2400,00 Brutto. Da der Kollege ja Stundenlohn hat, will die FL Ihn nur den Urlaubstag mit 8 Stunden statt mit 12 Berechnen. mfg Truppmann

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Kölner

15.12.2007 um 11:10 Uhr

@Truppmann Bei "GÖD" könnte es geklingelt haben: Österreicher?

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Lotte

15.12.2007 um 14:19 Uhr

Kölner, gemeint ist wohl eher die christliche GÖD aus Deutschland http://www.goed-online.de/

Truppmann, sehe für den Arbeitnehmer nur den individuellen Klagewege, mit eher fragwürdigen Gewinnchancen. Was Ihr da macht, verstößt, wenn es so ist, eindeutig gegen das ArbZG. M. E. benötigt Ihr neben den Grundlagenschulungen dringend eine Schulung zum Thema Arbeitszeit..

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Clyde90

11.06.2022 um 01:07 Uhr

Moin da schreib ich mal mit rein und zwar arbeite ich auch 312 Stunden 13 Tage im Monat a 24 stunden intensiv Pflege ich werde dazu auch nicht gezwungen mache es freiwillig bekomme aber nur 28tage Urlaub a 8 Stunden mich würde interessieren ob rein rechtlich ich da mehr verlangen kann

Viele Grüße Jay

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