Erstellt am 13.12.2007 um 11:07 Uhr von Kölner
@Scalar73
Der BR darf so etwas gar nicht verhandeln...
...§ 77 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 13.12.2007 um 11:34 Uhr von Hans Dietrich Böckler aus BS
Hallo,
im § 77 Abs. 3 steht was von Tariflich, wir z.B. sind ein Callcenter und haben keinen Tarif, könnte hier der Betriebsrat für solche Lohnverhandlungen eintreten!?
Erstellt am 13.12.2007 um 11:41 Uhr von Kölner
@Hans Dietrich Böckler aus BS
Dann musst Du genauer lesen! In § 77 Abs 3 BetrVG steht in Satz 1: "Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder ÜBLICHERWEISE GEREGELT WERDEN, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein [...]"
Erstellt am 13.12.2007 um 12:07 Uhr von peanuts
"Wie müssen wir an diese Sache rangehen,was beachten usw. ?"
Wie wäre es denn mit dem § 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG?
"Gibt es dafür Musterschreiben oä.?"
Davon sollte man tunlichst die Finger lassen; eine Schulung wäre sehr hilfreich!
Erstellt am 13.12.2007 um 13:26 Uhr von Frosch
Oh, ich kann mal Kölner verbessern ;) peanuts liegt richtig. Lieber Kölner, hier gilt die Vorrangtheorie. §87 Abs1 Nr.10 BetrVG ist also anzuwenden. BAG Urteil vom 24.2.1987 / 1ABR 18/85
Erstellt am 20.12.2007 um 12:12 Uhr von Inkognito Weissnicht
.§ 87 Abs. 1 Nr 10:
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
OK gut so weit. Ihr dürft demnach verhandeln wie ihr eingruppiert, normalerweise aber nicht wo ihr eingruppiert. Ihr könnt es euch einfach machen und sagen Lohngrundsätze Gewerkschaft. AG geh zu denen mach nen Tarifvertrag.
Wenn ihr es aber drauf habt, was nicht immer leicht ist, vor allem gegenüber eueren MitarbeiterInnen könnt ihr natürlich auch sagen BV gibt´s nur solange klar ist, wo eingruppiert wird und dies quasi als Anhang geregelt wird, der nicht seperat gekündigt werden kann. Ich würde bei so einer Geschichte aber definitiv immer einen Anwalt (Fachbereich Arbeitsrecht!!!) EURER WAHL hinzuziehen. Den sollte euch der Arbeitgeber auch genehmigen.