Wenn eine Kollegin / ein Kollege für den Dezember zur Nachtschicht eingeteilt ist kann er weder am 24. noch am 31.12. arbeiten, weil da keine Nachtproduktion stattfindet. Die Kollegen werden auch nicht "anteilig zur Tagschicht herangezogen", wie es der MTV erlaubt. Dennoch wurde ihnen bisher immer jeweils 1 Tag Urlaub (also 2 für beide Tage) abgezogen. Das halte ich nicht für zulässig. Die Info vom ver.di-Rechtssekretär hat meine Ansicht bestätigt, jedoch eher aus einem Gefühl heraus. Denn etwas "rechtsverbindliches" zeigen konnte er mir nicht. Kennt jemand irgendwelche Quellen? Musterprozesse? Kommentare?
Danke für eure Mühe!!!