Erstellt am 11.12.2007 um 19:08 Uhr von Kölner
@manu1509
Wer hindert Dich denn, dem AG eine Frist zu setzen bis wann er sich entscheiden soll?
Erstellt am 11.12.2007 um 20:00 Uhr von pirat
@manu1509,
Genehmigter Urlaub...........
Ob ein Urlaubsantrag genehmigt ist, lässt sich nur dann wirklich problemlos nachweisen, wenn der AN eine unterschriebene Genehmigung in seinen Händen hält.
Die ständige Rechtsprechung spricht zwar von "zeitnah", was das "Genehmigungsverfahren" betrifft (und auch 4 Wochen werden da nicht selten genannt), aber ..................zu finden hier!
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fpl?op=show&topicID=&entryID=2004