Seminarkosten
Hallo zusammen, heute kam unser Chef zu mir und hat sich geärgert über unsere Seminarkosten. Er sagt wir sollten Seminare buchen die billig sind. Die Seminare die wir buchen wären zu teuer. Er hat mir sogar einen anderen Seminar Beschreibung geholt. Und möchte das wir den Seminar buchen die er uns Vorgeschlagen hat wegen der kosten. C.a 1000? unterschied. Ich habe ihm gesagt, das er kein recht darauf hat. Er hätte die MAV angerufen und sagte wegen der kosten könne er uns andere Seminare empfehlen. Ich habe trotzdem abgelehnt. Neben der Empfehlung natürlich etwas Druck. Aber die Beschreibung hat er mir gegeben. Was sollten wir jetzt tun. Troz den Chef weitere Seminare buchen die wir wollen oder die billig sind.
Community-Antworten (17)
11.09.2015 um 18:44 Uhr
MAV - Mitarbeitervertretung? Seit Ihr kirchlich?
Grundsätzlich sollt Ihr natürlich kostenbewusst denken und handeln.
Aber bei Seminaren geht es darum, wer welches Wissen vermittelt. Und da ist Seminar nicht gleich Seminar. Die Seminarinhalte und das Vertrauen, das Ihr in den Seminaranbieter steckt ist Euer Maßstab. Erst an zweiter Stelle kommt dann, ob das gleiche auch preiswerter zu haben ist.
11.09.2015 um 18:48 Uhr
Arbeitgeberverband
11.09.2015 um 19:53 Uhr
Kannst Du mal die Abkürzungen ausschreiben? ArbeitGeberVerband = AGV Was ist MAV?
11.09.2015 um 19:58 Uhr
Vermutlich
M etall A rbeitgeber V erband
Wobei das für die Beantwortung der Frage nicht gar so wichtig ist, allenfalls für die Lesbarkeit der Frage.
11.09.2015 um 19:59 Uhr
Dezibel MAV = (eigentlich Abkürzung für) Mitarbeitervertretung
Öffentlicher Dienst => Personalrat Privatrechtliches Unternehmen => Betriebsrat Kirchliches Unternehmen => Mitarbeitervertretung
https:de.wikipedia.org/wiki/Mitarbeitervertretung
11.09.2015 um 20:01 Uhr
AGV hatte ich gemeint.
11.09.2015 um 20:02 Uhr
Ach nicoline,
Yesilyazi hatte doch schon erklärt dass er mit "MAV" den Arbeitgeberverband meint.
11.09.2015 um 20:05 Uhr
Ehrlich gesagt wir fühlen uns jetzt unter druck. Nachdem er uns wegen der kosten angesprochen hat. Wir als Betriebsrat können doch Seminare buchen wo wie wir wollen oder nicht.
11.09.2015 um 20:13 Uhr
Ach Pjöööng, wenn jemand auf die Frage
MAV - Mitarbeitervertretung? Seit Ihr kirchlich?
Arbeitgeberverband
antwortet
verstehe ich gar nichts. Aber Du hast es ja richtig verstanden, wie gut! ;-))
12.09.2015 um 01:40 Uhr
1000 € Unterschied pro Person oder insgesamt mit mehreren Beteiligten. Bei Wochenseminaren hatte ich bisher Kosten von ca. 1000 € Seminarkosten inklusive Verpflegung und Unterbringung.
12.09.2015 um 11:26 Uhr
Die Seminare des Arbeitgeberverbands braucht Ihr NICHT zu akzeptieren. Auch wenn sie billig sind. Man muss ja nicht den Bock zum Gärtner machen.
Sucht Euch Euren Anbieter - Gewerkschaft oder kommerzielle Anbieter - was immer Ihr für richtig anseht.
12.09.2015 um 12:35 Uhr
Koste c.a inssamt pro Person zwischen 1300 und 1600?.
12.09.2015 um 13:33 Uhr
Das ist normal. Es kommen neben den Seminargebühren ja noch Kosten für Hotel (meist Tagungspauschale) und Reisekosten hinzu.
Zu beachten wäre, dass die Preisunterschiede oft bei der Länge des Seminars liegen.
13.09.2015 um 06:59 Uhr
das kommt locker zusammen....
siehe mal hier: https:www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebliches-eingliederungs-management-teil-i/BR260
Seminar: 1300 Übernachtung etc: 3x 160
Dazu kommen dann noch mal Fahrtkosten...
14.09.2015 um 15:52 Uhr
"Troz den Chef weitere Seminare buchen die wir wollen oder die billig sind."
Beides !
Ihr müßt Euch ggf. auf günstigere Seminare verweisen lassen. Aber es ohne genaue Kenntnisse, um welche Summen es konkret geht, ist das schwierig zu sagen. Und wie sich das natürlich auch in der Gesamtheit verhält.
Geht es bei 5 Personen um insgesamt 1000 Euro Unterschied, wird Euer AG vermutlich schlechte Karten haben. Fahren aber nur 2 Personen sieht die Sache sicher anders aus.
Habe vor ein paar Wochen noch ein Urteil gelesen, wo ein BR ein Inhouse-Seminar machen mußte. Sie wollten eigentlich "außer Haus" gehen.
Aber das war bei einem Anbieter, der halt auch Inhouse anbot. Von daher sicher etwas anderer Sachverhalt.
14.09.2015 um 15:56 Uhr
ArbG Trier 20.11.2014, 3 BV 11/14
14.09.2015 um 19:04 Uhr
Auch interessant: BAG Beschluss vom 19.3.2008, 7 ABR 2/07
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