Hallo zusammen,
ich habe eine Mitarbeiterin die für den Sommer Urlaub buchen möchte allerdings würde Sie gerne drei Wochen Urlaub und eine Woche Überstunden eintragen, da Sie viel zu viele Überstunden hat. Jetzt sagt der Vorgesetzte das er das so nicht genehmigen kann, Sie soll entweder alle vier Wochen Urlaub eintragen oder er kann Ihr nur die drei Wochen genehmigen. Und wenn dann nur kurzfristig genehmigen. Hätte aber dann zur folge das diese Mitarbeiterin nicht jetzt buchen kann und es später viel teuer ist. Was kann man da machen?? Hat der Vorgesetzte recht?? Oder gibt was im Gesetz wo man Ihr da helfen könnte. Danke für Infos!