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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag auf Urlaub und Überstunden

R
Ricolauraman
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Mitarbeiterin die für den Sommer Urlaub buchen möchte allerdings würde Sie gerne drei Wochen Urlaub und eine Woche Überstunden eintragen, da Sie viel zu viele Überstunden hat. Jetzt sagt der Vorgesetzte das er das so nicht genehmigen kann, Sie soll entweder alle vier Wochen Urlaub eintragen oder er kann Ihr nur die drei Wochen genehmigen. Und wenn dann nur kurzfristig genehmigen. Hätte aber dann zur folge das diese Mitarbeiterin nicht jetzt buchen kann und es später viel teuer ist. Was kann man da machen?? Hat der Vorgesetzte recht?? Oder gibt was im Gesetz wo man Ihr da helfen könnte. Danke für Infos!

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

25.02.2019 um 14:43 Uhr

Jetzt sagt der Vorgesetzte das er das so nicht genehmigen kann, Sie soll entweder alle vier Wochen Urlaub eintragen oder er kann Ihr nur die drei Wochen genehmigen Mit welcher Begründung?

S
stehipp

25.02.2019 um 14:55 Uhr

Habt ihr keine BV zum Thema Arbeitszeiten/ Überstunden....? Hier sollte das eigentlich geregelt sein. Mir fällt jetzt zumindest kein Gesetz ein, dass den AG verpflichtet, schon heute für Sommer den Überstundenabbau genehmigen zu müssen. Vielmehr kenne ich hier immer den Begriff des zeitnahen Ausgleichs. Auch hat der Arbeitgeber hier i.d.R. ein Mitspracherecht bzgl. des Zeitpunktes.

K
kratzbürste

26.02.2019 um 09:04 Uhr

Das Gesetz lautet § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG. Der BR ist bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung. Da kann der Chef keine einseitigen Regeln definieren. Außerdem ist der BR im strittigen Einzelfall in der Mitbestimmung. Fragt den Chef, ob ihn eine Einigungsstelle lieber wäre. Und wenn der BR Mehrarbeit zustimmt, sollten auch die Spielregeln für den Zeitausgleich feststehen (87.1.3 BetrVG)

M
Moreno

26.02.2019 um 09:44 Uhr

,,Fragt den Chef, ob ihn eine Einigungsstelle lieber wäre." Kratzbürste da würde ich Dich als AG aber auslachen! Der AN will vier Wochen frei haben die würde er bekommen wenn er Urlaub einreicht. Welche Spielregeln es im Betrieb mit dem Abbau von Überstunden gibt können wir nicht wissen, also auch keine richtige Antwort auf die Frage geben.

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