Nachwirkung in einer Betriebsvereinbarung zur Verteilung der tariflichen Arbeitszeit?
Wir haben Probleme mit den Betriebsvereinbarungen. Wir wollten eine einheitliche Klausel zur Inkrafttretung. Allerdings will der AG eine Nachwirkung und ´wir nicht. Diese BV's sind BV zur Verteilung der tariflichen Arbeitszeiten in den jeweiligen Bereichen . Was passiert nun, wenn wir eine Nachwirkung vereinbaren, die so lautet: Die Betriebsparteien verpflichten sich, innerhalb von... Monaten eine neue Betriebsveréinbarung abzuschließen. Reicht das aus? Wir hatten ursprünglich mit drin: Im Falle der Kündigung tritt die BV außer Kraft. Was passiert, wenn wir nicht mehr 38,5 Std./Woche zu arbeiten haben laut Tarif, sondern 40 Std. Und der AG keine neuen Dienstzeiten mit uns vereinbaren will, bzw einer Verlängerung der Dienstzeiten nicht zustimmt? In der Vereinbarung haben wir außerdem geregelt, das jeder MA Anspruch auf 8 dienstfreie Tage im Monat hat. Wenn die AZ verlängert wird, kann das womöglich nicht eingehalten werden.
Community-Antworten (1)
12.12.2007 um 09:30 Uhr
Mit eurer Formulierung wird die Nachwirkung nicht beendet, da es sich ja um einen mitbestimmungspflichtigen Sachverhalt handelt.
Wenn der vereinbarte Zeitrahmen zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nicht eingehalten wird, was soll dann gelten?
Da müßtet ihr schon z.B. reinschreiben: Wird innerhalb .....Monaten nach Kündigung der BV keine neue Vereinbarung getroffen, so endet die Nachwirkung.
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