Bereitschaftszeit - Welche Möglichkeit der Vergütung gibt es bei Fehlalarm?
Hallo an Alle,
in unserem Betrieb gibt es eine Regelung, dass reihum verschiedene Mitarbeiter unser sog. Notfallhandy eine Woche inkl. Wochenende haben. Es sind Mitarbeiter, die in der Nähe unserer Firma wohnen. Das Notfallhandy ist nur für Alarm gedacht (Feuer und Einbruch). Die Mitarbeiter haben das Handy ca. 6 Wochen im Jahr. Leider kommt es immer wieder zu Fehlalarm, so dass der entsprechende Kollege gezwungen ist, in die Fa. zu kommen.
Jetzt meine Frage: Bereitschaftszeit ist ja Arbeitszeit - gilt das auch für unseren Fall? Wie kann man das regeln, dass jeder zu seinem Recht kommt. Unser Chef nimmt das Handy auch, aber die Mitarbeiter sind natürlich nicht sehr begeistert und tun es nur aus gutem Willen (eigentlich freiwillig).
Welche Möglichkeit der Vergütung gibt es hier?
Danke im Voraus
Community-Antworten (2)
12.12.2007 um 01:23 Uhr
@li-reni Bist du dir sicher das es "Bereitschaftsdienst" und nicht "Rufbereitschaft" ist? Der AG gibt den Aufenthaltsort während des "Bereitschaftsdienst" vor?
12.12.2007 um 08:50 Uhr
Hallo Immi,
nein Du hast natürlich recht - es ist Rufbereitschaft. Die Mitarbeiter sind zuhause.
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