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Bereitschaftszeit - Welche Möglichkeit der Vergütung gibt es bei Fehlalarm?

L
li-reni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

in unserem Betrieb gibt es eine Regelung, dass reihum verschiedene Mitarbeiter unser sog. Notfallhandy eine Woche inkl. Wochenende haben. Es sind Mitarbeiter, die in der Nähe unserer Firma wohnen. Das Notfallhandy ist nur für Alarm gedacht (Feuer und Einbruch). Die Mitarbeiter haben das Handy ca. 6 Wochen im Jahr. Leider kommt es immer wieder zu Fehlalarm, so dass der entsprechende Kollege gezwungen ist, in die Fa. zu kommen.

Jetzt meine Frage: Bereitschaftszeit ist ja Arbeitszeit - gilt das auch für unseren Fall? Wie kann man das regeln, dass jeder zu seinem Recht kommt. Unser Chef nimmt das Handy auch, aber die Mitarbeiter sind natürlich nicht sehr begeistert und tun es nur aus gutem Willen (eigentlich freiwillig).

Welche Möglichkeit der Vergütung gibt es hier?

Danke im Voraus

4.84602

Community-Antworten (2)

I
Immie

12.12.2007 um 01:23 Uhr

@li-reni Bist du dir sicher das es "Bereitschaftsdienst" und nicht "Rufbereitschaft" ist? Der AG gibt den Aufenthaltsort während des "Bereitschaftsdienst" vor?

L
li-reni

12.12.2007 um 08:50 Uhr

Hallo Immi,

nein Du hast natürlich recht - es ist Rufbereitschaft. Die Mitarbeiter sind zuhause.

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