Erstellt am 10.12.2007 um 13:55 Uhr von Kölner
@ceebee
Ihr könntet doch der Einstellung zustimmen, der Eingruppierung widersprechen. Das sind zwei verschiedene Dinge!
Dann müsste sich der AG bewegen - aber ggf. auch die betroffene AN, wenn der AG von der Einstellung Abstand nimmt.
Habt Ihr denn einen TV oder Eingruppierungsrichtlinien?
Erstellt am 10.12.2007 um 14:06 Uhr von ceebee
Hallo Kölner,
nein, so etwas existiert bei uns leider nicht. Wir arbeiten in einer Werbeagentur (amerikanisches Unternehmen), also im tiefsten Dschungel, was die BR-Arbeit betrifft, und wir sind nur eine kleine Machete... ;-) Weder gewerkschaftlich organisiert noch tariflich gebunden. Aber wir haben Einsicht in die Gehälter der Kollegen, und es gibt zahlreiche Stellen im Betrieb, die mit Personen besetzt sind, die den gleichen Job machen wie die junge Frau, die eingestellt werden soll. Wir haben auch die Ausbildung (Studium, etc) verglichen, und sie bekommt unserer Meinung nach rund 150 Euro zuwenig für ihr erstes Jahr in Festanstellung. Das ist zwar nicht unglaublich viel, aber immerhin...
Wie widerspricht man diesen Dingen getrennt? Auf unserem Formblatt gibt es "stimmt zu" oder "stimmt nicht zu". Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, daß die Kollegin aufgrund unseres Vorgehens noch Probleme kriegt...
LG
ceebee
Erstellt am 10.12.2007 um 14:46 Uhr von Konrad
@ceebee so kann es gehen:
„Sehr geehrte ..
der BR hat der Einstellung von Fr. xx nach § 99 BetrVG vorbehaltlich der korrekten Eingruppierung zugestimmt.
Wir widersprechen der vorgelegten Eingruppierung und bitten kurzfristig sich mit uns zu besprechen
oder:
Nach unserer Auffassung und Kenntniss der Aufgabenanforderungen ist der Gehalt bei vergleich
barer Tätigkeit bei xxx „
Ein zwingender Rechtsanspruch ohne Tarifbindung besteht allerdings nicht, Entgelt ist einzelvertraglich dann vereinbar.
Der BR kann nur über § 87 Abs.1 Nr 10 über die Fragen der Lohngestaltung Einfluss nehmen.
Erstellt am 10.12.2007 um 14:52 Uhr von ceebee
Danke Kölner!
So einen Tip hab ich gesucht...
Dann werde ich das später direkt mit den Kollegen besprechen und dies als Formulierungshilfe verwenden.
LG
ceebee