Gehalt zu niedrig bei Neueinstellung - was muß BR tun?
Hallo zusammen,
wir haben ein Formblatt über eine Festanstellung einer Kollegin bekommen, die bisher ein halbes Jahr im Praktikum bei uns gearbeitet hat. Diese Kollegin soll ein Gehalt bekommen, das wir für zu niedrig halten im Vergleich mit ähnlichen Stellen und Qualifikationen im Betrieb. Da wir aber so einen Fall noch nicht hatten, frage ich mal euch:
Wie geht ihr bei so etwas konkret vor? Wir sollen der Einstellung entweder zustimmen oder sie ablehnen (oder eben gar nichts unternehmen). Wir wollen ja zustimmen, aber geben wir damit gleich auch das Okay für dieses zu niedrig angesetzte Gehalt? Lehnt man die Einstellung ab, um das Gehalt "anzufechten"? Oder wie kann man das am besten regeln?
Danke für eure Antworten
LG ceebee
Community-Antworten (4)
10.12.2007 um 14:55 Uhr
@ceebee Ihr könntet doch der Einstellung zustimmen, der Eingruppierung widersprechen. Das sind zwei verschiedene Dinge! Dann müsste sich der AG bewegen - aber ggf. auch die betroffene AN, wenn der AG von der Einstellung Abstand nimmt.
Habt Ihr denn einen TV oder Eingruppierungsrichtlinien?
10.12.2007 um 15:06 Uhr
Hallo Kölner,
nein, so etwas existiert bei uns leider nicht. Wir arbeiten in einer Werbeagentur (amerikanisches Unternehmen), also im tiefsten Dschungel, was die BR-Arbeit betrifft, und wir sind nur eine kleine Machete... ;-) Weder gewerkschaftlich organisiert noch tariflich gebunden. Aber wir haben Einsicht in die Gehälter der Kollegen, und es gibt zahlreiche Stellen im Betrieb, die mit Personen besetzt sind, die den gleichen Job machen wie die junge Frau, die eingestellt werden soll. Wir haben auch die Ausbildung (Studium, etc) verglichen, und sie bekommt unserer Meinung nach rund 150 Euro zuwenig für ihr erstes Jahr in Festanstellung. Das ist zwar nicht unglaublich viel, aber immerhin...
Wie widerspricht man diesen Dingen getrennt? Auf unserem Formblatt gibt es "stimmt zu" oder "stimmt nicht zu". Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, daß die Kollegin aufgrund unseres Vorgehens noch Probleme kriegt...
LG ceebee
10.12.2007 um 15:46 Uhr
@ceebee so kann es gehen: „Sehr geehrte ..
der BR hat der Einstellung von Fr. xx nach § 99 BetrVG vorbehaltlich der korrekten Eingruppierung zugestimmt. Wir widersprechen der vorgelegten Eingruppierung und bitten kurzfristig sich mit uns zu besprechen
oder:
Nach unserer Auffassung und Kenntniss der Aufgabenanforderungen ist der Gehalt bei vergleich
barer Tätigkeit bei xxx „
Ein zwingender Rechtsanspruch ohne Tarifbindung besteht allerdings nicht, Entgelt ist einzelvertraglich dann vereinbar. Der BR kann nur über § 87 Abs.1 Nr 10 über die Fragen der Lohngestaltung Einfluss nehmen.
10.12.2007 um 15:52 Uhr
Danke Kölner!
So einen Tip hab ich gesucht... Dann werde ich das später direkt mit den Kollegen besprechen und dies als Formulierungshilfe verwenden.
LG ceebee
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