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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung; Schulung in der Schweiz - im Falle der Ablehnung den MA in die Montage versetzen rechtens?

T
timolein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Könnt Ihr mir bei einem Problem weiterhelfen: Ein MA soll auf einen anderen Arbeitsplatz-Tätigkeit versetzt werden. Er war im Vorrichtungsbau beschäftigt und soll nun in den Werkzeugbau was er auch Zustimmen wird. Nun zu dem Problem: Aus der Sicht des BR kann er Intern angelernt werden, aus der Sicht der GL soll er für ca ein halbes Jahr zur Schulung in die Schweiz ( Unser Háuptwerk ). Aus psychischen Gründen wird er die Schulung in der Schweiz ablehnen. Hat er eine Chance die Stelle im Werkzeugbau zu bekommen, auch wenn er die Schulung in der Schweiz ablehnt. Die GL will im Falle der Ablehnung den MA in die Montage versetzen.

Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank Gruß timolein

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Community-Antworten (4)

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Immie

09.12.2007 um 16:21 Uhr

@timolein Werden alle eure "Werkzeug Bauer" in der Schweiz ausgebildet?

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timolein09

09.12.2007 um 21:15 Uhr

Hallo Immi,

nein die Werkzeugmacher (AZUBI) werden in unserem Betrieb ausgebildet. Aber der betreffende MA ist bereits 53 Jahre.

Grüße timolein

I
Immie

09.12.2007 um 21:31 Uhr

@timolein09 09?

DBDW
Der Bauer des Werkes

10.12.2007 um 01:14 Uhr

timolein09

stimmt genau wir bilden auch nur bis 52 in der BRD aus alle die älter sind müssen ins Ausland.

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