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Schulung als Versetzung bezeichnet - ist das möglich ?

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Thomas123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen & Kolleginen,

habe folgendes Problem: Man verlangt von uns das wir in 300km Entfernung für eine Arbeit geschult werden, die wir nun lange genug machen.Der "Deckmantel" der sog. Schulung ist der, das wir die Werkstätten in 300Km Entfernung auslasten sollen. (Der Hauptsitz unsere Firma ist Kippenheim im Schwarzwald, wir arbeiten in Frankfurt am Main.) Bei uns in Frankfurt gibt es keine werkstätten am dienstort. wir bewerten Fahrzeuge die 300Km entfernt instandgesetzt werden. Meine Aus dem Schulungsplan lässt sich nicht eindeutlich erkennen das es sich um eine Schulung handelt, vielmehr geht es um Arbeiten. Insgesamt 40Stunden Schulung mit bez. von Hotel, Spesen und Benzin für die Fahrt. Wöchentlich ein Mitarbeiter 8 Wocchen lang. Einen Abschlusstest soll es geben. Erfolgreich bestanden, oder muß "nachgeschult" werden. Eine Schulung ablehen darf ich nicht. das ist aber nicht wirklich eine Schulung.Bei uns arbeiten ausschließlich Fachkräfte. Z.B. dienst es nicht der Umsetzung meiner tätigkeit wenn ich zuschaue wie jemand eine Scheibe einbaut, wenn ich beruflich entdcheide wann diese erneuert oder instandgesetzt wir.

Kann ich die Maßnahme dieser Schulung, also nicht die (sinnlose) Schulung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und/oder Gründen der Benachteiligung ablehnen? Schulungen haben immer bei uns im Haus stattgefunden, dauerten immer 4 Stunden.

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Community-Antworten (3)

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rolfo2

11.10.2006 um 13:32 Uhr

Hallo Thomas, ich denke du kannst die Schulung nicht ablehnen, ob sie sinnvoll ist oder nicht kannst du nicht beurteilen, weil du vielleicht die Hintergründe nicht genau kennst. Aus wirtschaftlichen Gründen schon gar nicht, denn das ist Sache des Arbeitgebers. Aber...... euer Betriebsrat hat auf jeden Fall Mitbestimmungsrechte

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harald

11.10.2006 um 13:34 Uhr

auch bei schulungen hat der br mitbestimmungsrechte (kuck unter berufliche bildung im betrvg nach) aber auch ohne br ist eine versetzung in einen 300 km entfernten betrieb sicher unzulässig. zahlt der arbeitgeber die hotelkosten und spesen könnte man sich es ja mal überlegen. der schwarzwald ist ja nicht schlecht. ich würds aber nicht machen wollen

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rolfo2

11.10.2006 um 18:15 Uhr

Harald, es handelt sich hier nicht um eine Versetzung, sondern lediglich um eine 8 tägige Schulung im Unternehmen des AG. Dies kann der AG auf Grund seines Direktionsrechts schon anordnen. Natürlich hat hier der BR Mitbestimmungsrechte ( wenn es einen gibt )

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