6 Tage Woche - also 12 Tage Dienst und zwei Tage frei?
Dienstdauer Ich hoffe ich nerve nicht mit meinen Fragen,aber ich bin grade hell Wach und ja noch recht neu im BR und der Rest vom BR will sich nicht so Recht an die BertVG halten denke ich deshalb frage ich euch,weil ihr seit ja sowas wie meine Vorbilder!
Ich arbeite in einer 6 Tage Woche, habe also 12 Tage Dienst und zwei Tage frei.An den Wochenenden sind Wochenendkräfte im Einsatz, damit der Dienst abgedeckt ist.Jetzt haben in der letzten Zeit einige Wochenendkräfte aufgehört oder sind gekündigt worden und nun will unsere PDL Doppeldienste einführen.D. h. 6.30 bis 20,00 Uhr mit einer Stunde Pause dazwischen.Ist dieses rechtens?Meiner Meinung nach überschreitet dies die zulässige Arbeitszeit,oder? Und zweitens: Wir bekommen die Feiertagsarbeit mit 125 bzw. 150 % bezahlt,aber keinen Freizeitausgleich.Arbeiten wir nun z. B. Ostern und haben dann das darauf folgende Wochenende frei, kommen wir laut unserer PDL auf zu wenig Stunden,rutschen in die Minusstunden und müßen dann z. B im nächsten Monat an einem Tag unseres freien Wochenendes die Minusstuinden abarbeiten.Nach meiner Berechnung kann da was nicht stimmen und letzendlich würde ich ja dann dafür, daß ich Ostern arbeite noch einen Tag zusätzlich ran müssen, womit meine Feiertagsvergütung quasi halbiert würde.Sehe ich das falsch?Wäre für eine Antwort zu diesen Themen sehr dankbar
Community-Antworten (2)
08.12.2007 um 10:03 Uhr
Hallo Punker, Zusatzfrage: habt Ihr einen Tarifvertrag? Und was steht in Euren Arbeitsverträgen? Aber auch ohne das - 6:30 bis 20:00 mit einer Stunde Pause ist unzulässig (§ 3 ArbZG) Oder seid Ihr ein Unternehmen der Seeschiffahrt? Gruß Wölfchen
10.12.2007 um 15:14 Uhr
schau mal untewww.hensche.de/Handbuch-Arbeitszeit.
kann Dir bestimmt weiterhelfen
Gruß polle
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