Erstellt am 06.12.2007 um 10:23 Uhr von Kölner
@Christa6788
Die Zahlung ist freiwillig. Das ist in Deinem AV erklärt. Und wenn er zahlt, dann zahlt er wie in "3." beschrieben.
Schade....
Allerdings: Bist Du in Teilzeit? Erhalten Vollzeitkräfte diese Zahlung? Vielleicht ginge da was...
...wobei man dann wieder Gefahr läuft, den Vertrag am 13.02.08 überhaupt nicht verlängert zu bekommen.
Erstellt am 06.12.2007 um 10:45 Uhr von christa6788
Lieber Kölner,
vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Grüsslis
Christa6788
Erstellt am 06.12.2007 um 13:54 Uhr von meandtheboys
Ich denke Kölner liegt hier falsch. Nach Punkt 3 ist dieses ein fester Gehaltsbestandsteil mit den möglichen Einschränkunen aus dem Tarifvertrag. Somit ist hier für Urlaubs und Weihnachtsgeld Punkt 2 ausgeschlossen.
Erstellt am 06.12.2007 um 14:30 Uhr von Hasan
Ich stimme meandtheboys zu. § 3 Regelt die Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Zahlungen. Und was hat das bitte mit Tielzeit zu tun? 50% eines Monatsentgeltes
sind nun mal 50 % . Egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Erstellt am 06.12.2007 um 15:09 Uhr von Christa6788
Hallo Hasan, hallo meandtheboys,
ihr macht mir ja richtig Hoffnung. Der Vertrag läuft sicher aus....dann sollte ich wohl doch Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfordern?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Christa 6788
Erstellt am 07.12.2007 um 10:12 Uhr von Welo2005
Hallo Christa 788
Wir haben auch das Problem das AG bei befristenten Verträge bis 31.12.07 keine Soberzahlung geben will. gibt mal bei Googel BAG 10 AZR 661/92 ein. DA findest du ein Urteil über tarifliche Sonderzahlung bei befristeten Verträgen. Wenn ihr einen TV habt, kann dieser nicht ausgeschlossen werden, egal ob Voll. oder Teilzeit
Erstellt am 20.12.2007 um 12:25 Uhr von Inkognito Weissnicht
Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen meiner Meinung nach nicht in die als Beispiel in §2 genannten Gradifikationen oder Prämien.
Wird also echt eng für den Arbeitgeber, wenn man klagt, da er Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch noch detailiertest auflistet, und das ohne Einschränkungen.