Weihnachtsgeld oder nicht?
Folgendes Vertragsproblem macht mir zu schaffen und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu Auskunft erteilen könnten: Ich erhalte kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mit der Auskunft, es wäre freiwillig und man wäre im Moment zur Zahlung nicht bereit. Im Arbeitsvertrag, Beschäftigungsbeginn: 14.2.07, das Arbeitsverhältnis endet am 13.2.08, steht unter: §3 Gehalt
- Das Monatsgehalt beträgt......
- Die Zahlung etwaiger Sondervergütungen, wie z. B. Gratifikationen, Prämien erfolgt freiwillig und ist jederzeit widerruflich, auch bei wiederholter Zahlung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld vergüten wir nach den tariflichen Bestimmungen der Elektroindustrie. Diese betragen zur Zeit 50% Urlaubs-, sowie 50% Weihnachtsgratifikation jeweils vom Monatsbruttogehalt. Besteht nun für dieses
Habe ich nun tatsächlich garkeinen Anspruch????
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Community-Antworten (7)
06.12.2007 um 11:23 Uhr
@Christa6788 Die Zahlung ist freiwillig. Das ist in Deinem AV erklärt. Und wenn er zahlt, dann zahlt er wie in "3." beschrieben. Schade....
Allerdings: Bist Du in Teilzeit? Erhalten Vollzeitkräfte diese Zahlung? Vielleicht ginge da was... ...wobei man dann wieder Gefahr läuft, den Vertrag am 13.02.08 überhaupt nicht verlängert zu bekommen.
06.12.2007 um 11:45 Uhr
Lieber Kölner, vielen Dank für die schnelle Hilfe! Grüsslis Christa6788
06.12.2007 um 14:54 Uhr
Ich denke Kölner liegt hier falsch. Nach Punkt 3 ist dieses ein fester Gehaltsbestandsteil mit den möglichen Einschränkunen aus dem Tarifvertrag. Somit ist hier für Urlaubs und Weihnachtsgeld Punkt 2 ausgeschlossen.
06.12.2007 um 15:30 Uhr
Ich stimme meandtheboys zu. § 3 Regelt die Urlaubs- und Weihnachtsgeld Zahlungen. Und was hat das bitte mit Tielzeit zu tun? 50% eines Monatsentgeltes sind nun mal 50 % . Egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
06.12.2007 um 16:09 Uhr
Hallo Hasan, hallo meandtheboys, ihr macht mir ja richtig Hoffnung. Der Vertrag läuft sicher aus....dann sollte ich wohl doch Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfordern? Vielen Dank für Eure Hilfe Christa 6788
07.12.2007 um 11:12 Uhr
Hallo Christa 788 Wir haben auch das Problem das AG bei befristenten Verträge bis 31.12.07 keine Soberzahlung geben will. gibt mal bei Googel BAG 10 AZR 661/92 ein. DA findest du ein Urteil über tarifliche Sonderzahlung bei befristeten Verträgen. Wenn ihr einen TV habt, kann dieser nicht ausgeschlossen werden, egal ob Voll. oder Teilzeit
20.12.2007 um 13:25 Uhr
Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen meiner Meinung nach nicht in die als Beispiel in §2 genannten Gradifikationen oder Prämien. Wird also echt eng für den Arbeitgeber, wenn man klagt, da er Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch noch detailiertest auflistet, und das ohne Einschränkungen.
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