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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weihnachtsgeld oder nicht?

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Christa6788
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Vertragsproblem macht mir zu schaffen und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir dazu Auskunft erteilen könnten: Ich erhalte kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mit der Auskunft, es wäre freiwillig und man wäre im Moment zur Zahlung nicht bereit. Im Arbeitsvertrag, Beschäftigungsbeginn: 14.2.07, das Arbeitsverhältnis endet am 13.2.08, steht unter: §3 Gehalt

  1. Das Monatsgehalt beträgt......
  2. Die Zahlung etwaiger Sondervergütungen, wie z. B. Gratifikationen, Prämien erfolgt freiwillig und ist jederzeit widerruflich, auch bei wiederholter Zahlung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.
  3. Urlaubs- und Weihnachtsgeld vergüten wir nach den tariflichen Bestimmungen der Elektroindustrie. Diese betragen zur Zeit 50% Urlaubs-, sowie 50% Weihnachtsgratifikation jeweils vom Monatsbruttogehalt. Besteht nun für dieses

Habe ich nun tatsächlich garkeinen Anspruch????

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

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Community-Antworten (7)

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Kölner

06.12.2007 um 11:23 Uhr

@Christa6788 Die Zahlung ist freiwillig. Das ist in Deinem AV erklärt. Und wenn er zahlt, dann zahlt er wie in "3." beschrieben. Schade....

Allerdings: Bist Du in Teilzeit? Erhalten Vollzeitkräfte diese Zahlung? Vielleicht ginge da was... ...wobei man dann wieder Gefahr läuft, den Vertrag am 13.02.08 überhaupt nicht verlängert zu bekommen.

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christa6788

06.12.2007 um 11:45 Uhr

Lieber Kölner, vielen Dank für die schnelle Hilfe! Grüsslis Christa6788

M
meandtheboys

06.12.2007 um 14:54 Uhr

Ich denke Kölner liegt hier falsch. Nach Punkt 3 ist dieses ein fester Gehaltsbestandsteil mit den möglichen Einschränkunen aus dem Tarifvertrag. Somit ist hier für Urlaubs und Weihnachtsgeld Punkt 2 ausgeschlossen.

H
Hasan

06.12.2007 um 15:30 Uhr

Ich stimme meandtheboys zu. § 3 Regelt die Urlaubs- und Weihnachtsgeld Zahlungen. Und was hat das bitte mit Tielzeit zu tun? 50% eines Monatsentgeltes sind nun mal 50 % . Egal ob Vollzeit oder Teilzeit.

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Christa6788

06.12.2007 um 16:09 Uhr

Hallo Hasan, hallo meandtheboys, ihr macht mir ja richtig Hoffnung. Der Vertrag läuft sicher aus....dann sollte ich wohl doch Urlaubs- und Weihnachtsgeld einfordern? Vielen Dank für Eure Hilfe Christa 6788

W
welo2005

07.12.2007 um 11:12 Uhr

Hallo Christa 788 Wir haben auch das Problem das AG bei befristenten Verträge bis 31.12.07 keine Soberzahlung geben will. gibt mal bei Googel BAG 10 AZR 661/92 ein. DA findest du ein Urteil über tarifliche Sonderzahlung bei befristeten Verträgen. Wenn ihr einen TV habt, kann dieser nicht ausgeschlossen werden, egal ob Voll. oder Teilzeit

IW
Inkognito Weissnicht

20.12.2007 um 13:25 Uhr

Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen meiner Meinung nach nicht in die als Beispiel in §2 genannten Gradifikationen oder Prämien. Wird also echt eng für den Arbeitgeber, wenn man klagt, da er Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch noch detailiertest auflistet, und das ohne Einschränkungen.

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