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Nachtschicht

K
Klausi
Jul 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir sind ein 5er Gremium und alle aus verschiedenen Schichten (rollende Woche). Wir haben seit kurzem feste BRSitzungstermine aller 4 Wochen zu 8h. Nun ist es so, das ein BRM an dem Tag seiner letzten Nachtschicht (die 5. Von 6 Nachtschichten) früh 6 Uhr bis 14 Uhr BRSitzung hat. Die Nachtschicht davor ist er ja freizustellen und was ist mit der Nachtschicht nach der Sitzung?

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Community-Antworten (1)

C
Challenger

05.07.2019 um 22:03 Uhr

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15

Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

Leitsätze

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.

Verknüpftes Dokument, siehe auch: Pressemitteilung Nr. 1/17 vom 18.1.2017

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