Schwerbehinderung und Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz - wie kann der BR helfen, Gehalt zu sichern
Hallo Kolleginnen und Kollegen, wir haben folgendes Problem: Ein Kollege (Schwerbehindert aber nur 20%, klagt aber auf 30%) arbeitet momentan in der Produktion mit EG 6, soll aufgrund seiner Erkrankung (Tinitus) ins Lager EG 3 versetzt werden. Als erstes bot die Firma ihm einen Aufhebungsvertrag an, den er auf raten von uns ablehnte. Er soll nun laut Geschäftsleitung "weich abgestuft" werden. Wer von euch hat schon Erfahrung mit einem solchen Fall und wie können wir dem Kollegen helfen, seinen Gehalt zu sichern.
Danke und Gruß BR in Not
Community-Antworten (7)
05.12.2007 um 14:54 Uhr
Die Frage die sich hier stellt ist: wie begündet der AG diese Versetzung,dürfte der MA seine jetzige Tätigkeit mit 30% nicht mehr ausüben,ist seine gesundheitliche verschlechterung auf seine jetzige tätigkeit zurückzuführen ?
05.12.2007 um 16:48 Uhr
Hallo enes, ja, bisher arbeitet er an einem Lärmarbeitsplatz und aus unserer Sicht wurde er auch dadurch krank. Ein Arzt sagte ihm mit 30% Behinderung könne er einen Antrag auf Gleichstellung stellen und wäre dadurch besonders geschützt.
Gruß BR in Not
06.12.2007 um 14:12 Uhr
Hallo BR in Not,
wenn der Kollege aus gesundheitlichen Gründen versetzt wird, handelt der AG korrekt ( Fürsorgepflicht).
Schwerbehindert ist der Kollege erst mit 50%. Laut § 2 Abs. 3 SGB IX können Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt nur behinderte Menschen mit einem Grad von mindestens 30 werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.
MfG Angi1
07.12.2007 um 08:03 Uhr
Hallo Angi1, auch wir wollen dass er an einen anderen Arbeitsplatz bekommt an dem es ihm gesundheitlich bessergeht.
Aber was ist mit seinem Lohn??? Er soll langsam abgestuft werden und genau dass finden wir nicht in Ordnung, da er durch den Betrieb (Lärm macht krank) krank wurde.
Gruß BR in Not
09.12.2007 um 02:30 Uhr
Wieso wurde ein Mitarbeiter an einem Lärmarbeitsplatz durch Lärm krank? Ist bei Euch kein Gehörschutz pflicht? Ob hier überhaupt eine Versetzung notwendig ist, sollte doch wohl ein Arbeitsmediziner beurteilen und nicht ein angebliche fürsorglicher Arbeitgeber, den eher andere Motive treiben als die Gesundheit von jederzeit zu ersetzenden Arbeitnehmern.
10.12.2007 um 11:28 Uhr
Hallo Heini, die Motive des Arbeitgebers sind nur, den AN in eine niederige EG Gruppe einzustufen. In dem Bereich des Arbeitnehmers, hilft auch kein Gehörschutz (den er natürlich hat!!), denn Lärm gelangt auch durch den Körper in den Menschen. Er würde auch gerne im viel leiseren Lager Arbeiten, aber nicht mit einer Lohnkürzung.
Danke und Gruss BR in Not
10.12.2007 um 14:03 Uhr
BR in Not, bei der Versetzung seid Ihr in der Mitbestimmung und wenn es durch die Versetzung zu einer Verschlechterung hinsichtlich der Bezahlung kommt, dann muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen bevor er sein Vorhaben ausführen kann, es sei denn der AV gibt eine solche Versetzung her. Natürlich hat aber der Kollege dann immer noch den alten Arbeitsplatz. Weiß die BG Bescheid?
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