Krankenrückkehrgespräche - MITBESTIMMUNGSPFLCIHTIG?
In letzter Zeit wird innerhalb unserer Einrichtung dazu übergegangen, sog. "Krankenrückkehrgespräche" zu führen. Unabhängig ist hierbei, wie lange der AN gefehlt hat bzw. ob eine AU vorgelegen hat. Innerhalb unseres Gremiums, gibt es geteilte Meinungen zu dieser Vorgehensweise der GL. Ich bin der Meinung, dass eine solche Vorgehensweise DEFINITIV MITBESTIMMUNGSPFLCIHTIG ist. Wäre sehr nett, wenn sich diesbezüglich mal jemand äußern könnte (eventuell mit §)
Lieben Dank vorab!
Community-Antworten (3)
05.12.2007 um 14:13 Uhr
@LastManStanding, wie gewünscht! Denn die Geschichte ist mitbestimmungspflichtig! Die erste Äusserung dazu..... ;-))
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/
05.12.2007 um 14:37 Uhr
Krankenrückkehrgespräche giebt es auch
05.12.2007 um 15:52 Uhr
Hallo LastManStanding, wir hatten vor Kurzem das gleiche Problem, und war vor dem AG. im Gütetermin. Krankenrückkehrergespräche sind nur mitbestimmungspflichtig wenn bei diesen Gesprächen ein Fragebogen von dem AG verwendet wird. Wir sind dabei eine BV mit dem AG abzuschließen. Seid dem Gütetermin wird der BR zu allen Gesprächen von dem AG eingeladen. Ist doch auch schon ein Erfolg!
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