Krankenrückkehrgespräche
Hallo zusammen, bei uns sollen sogenannte Krankenrückkehrgespräche eingeführt werden. Haben wir da als Betriebsrat ein Mitspracherecht? In der letzten Woche wurden die Abteilungsleiter schon extern geschult. In den Abteilungen wird das Ganze aber als Mitarbeitergespräch dargestellt. Komisch ist nur, dass nur die MA zum Gespräch gebeten wurden, die vorher krank waren. Wie sollen wir uns verhalten? Liebe Grüße und Danke für Eure Antworten.
Community-Antworten (4)
21.10.2014 um 10:17 Uhr
Habt ihr ein BEM ? Betriebliches Eingliederungs Management Ich vermute das hier so etwas in der Art eingeführt wird, macht eine BV darüber mit anwaltlicher Hilfe, sonst lauft ihr Gefahr krankheitsbedingte Kündigungen zu bekommen.
21.10.2014 um 13:04 Uhr
21.10.2014 um 14:19 Uhr
Ein Blick zur BMAS Webseite und BEM: "Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.
Gesetzlich verankert ist das BEM in § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wie diese Klärung im Detail auszusehen hat, gibt § 84 Absatz 2 SGB IX bewusst nicht vor. In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle sind angemessene individuelle Lösungen zu finden. Gesetzlich vorgegeben ist - bei Zustimmung des Betroffenen - lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Weiter sollen der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist. Soweit für die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und der Vorbeugung erneuter Erkrankung Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, soll der Arbeitgeber außerdem die örtlichen Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, oder - bei schwerbehinderten Menschen - das Integrationsamt beteiligen. "
Da Krankenrückkehrgespräche i.d.R. nur einen reinen Erziehungscharakter haben sind sie , wenn BEM gelebt werden kontraproduktiv und zu unterlassen.
BR kann BEM proaktiv einfordern, BV erwirken.
Verwandte Themen
Krankenrückkehrgespräche
ÄlterHallo zusammen, darf der AG neben dem BEM- Gesprächen auch noch Krankenrückkehrgespräche führen? Bei uns sind wir im BR zur Hälfte der Meinung, dass die BEM-Gespräche doch die Krankenrückkehrgespräche
Krankenrückkehrgespräche - MITBESTIMMUNGSPFLCIHTIG?
ÄlterIn letzter Zeit wird innerhalb unserer Einrichtung dazu übergegangen, sog. "Krankenrückkehrgespräche" zu führen. Unabhängig ist hierbei, wie lange der AN gefehlt hat bzw. ob eine AU vorgelegen hat. I
Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen
ÄlterUnsere Geschäftsführung will ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen. Ein demensprechendes Informationsschreiben haben wir erhalten. Nun ist uns bekannt geworden, dass ohne unsere Antwor
Krankenrückkehrgespräche
ÄlterHallo zusammen, ich bin 11 Jahre im Call Center beschäftigt und noch 6 Wochen im BR - Schutz.Bei uns in der Firma werden zur Zeit "Krankenrückkehrgespräche" durchgeführt. Kann ich in dieser dieser Zei
Wozu dienen Krankenrückkehrgespräche?
ÄlterVielleicht eine etwas doofe Frage, aber durchaus ernst gemeint. Was versteht man unter Krankenrückkehrgesprächen? Wozu dienen sie?