Erstellt am 21.10.2014 um 08:17 Uhr von Fragenmann
Habt ihr ein BEM ? Betriebliches Eingliederungs Management
Ich vermute das hier so etwas in der Art eingeführt wird, macht eine BV darüber mit anwaltlicher Hilfe, sonst lauft ihr Gefahr krankheitsbedingte Kündigungen zu bekommen.
Erstellt am 21.10.2014 um 11:04 Uhr von Hoppel
https:www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/
Erstellt am 21.10.2014 um 12:19 Uhr von ickederdicke
Ein Blick zur BMAS Webseite und BEM:
"Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten.
Gesetzlich verankert ist das BEM in § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wie diese Klärung im Detail auszusehen hat, gibt § 84 Absatz 2 SGB IX bewusst nicht vor. In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle sind angemessene individuelle Lösungen zu finden. Gesetzlich vorgegeben ist - bei Zustimmung des Betroffenen - lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Weiter sollen der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist. Soweit für die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und der Vorbeugung erneuter Erkrankung Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen, soll der Arbeitgeber außerdem die örtlichen Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, oder - bei schwerbehinderten Menschen - das Integrationsamt beteiligen. "
Da Krankenrückkehrgespräche i.d.R. nur einen reinen Erziehungscharakter haben sind sie , wenn BEM gelebt werden kontraproduktiv und zu unterlassen.
BR kann BEM proaktiv einfordern, BV erwirken.
Erstellt am 21.10.2014 um 12:54 Uhr von nicoline
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2014/10/krankenrueckkehrgespraeche-sind-mitbestimmungspflichtig.php