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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankenrückkehrgespräche

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Handballer
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, darf der AG neben dem BEM- Gesprächen auch noch Krankenrückkehrgespräche führen? Bei uns sind wir im BR zur Hälfte der Meinung, dass die BEM-Gespräche doch die Krankenrückkehrgespräche abgelöst haben.

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Community-Antworten (4)

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hansimglueck

09.04.2018 um 13:23 Uhr

BEM = Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter.

Krankenrückkehrgespräch = Krankenstand senken durch Druck machen.

Zwei Paar Schuhe. Beide mitbestimmungspflichtig. Der BR hat einen Unterlassungsanspruch, wenn der AG neben BEM auch noch K-Rückkehr durchführen will

H
Handballer

09.04.2018 um 13:48 Uhr

Hallo hansimglueck, worauf begründet sich der Unterlassungsanspruch? Wo kann ich das nachlesen?

H
hansimglueck

09.04.2018 um 14:35 Uhr

Du bist mit dem Thema im § 87 BetrVG. Und in Fragen der Mitbestimmung ist es nun einmal grundsätzlich so, dass der AG eine Maßnahme nur dann durchführen kann, wenn er zuvor die Zustimmung des BR hat. Ansonsten kann der BR verlangen, die Maßnahme zu unterlassen. Das geht dann bis zum § 23 Abs. 3 BetrVG.

Lese doch mal nach in einem Kommentar zu §§ 23.3 und 87 BetrVG (z.B. Fitting, Däubler oder www.bzo- wissen.de)

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Pjöööng

09.04.2018 um 14:38 Uhr

Zitat (hansimglueck): "BEM = Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter"

Falsch! Ziel des BEM ist die Klärung "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann".

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