Erstellt am 05.12.2007 um 07:45 Uhr von Kölner
@Engelchen
Ich zweifel mal ganz stark an, dass Ihr als BR eine solche Verhandlung führen DÜRFT! Stichwort § 77 Abs. 3 BetrVG.
Macht Euch nicht unglücklich....
Erstellt am 05.12.2007 um 07:49 Uhr von Konrad
Ein sehr allgemein gehaltene Frage!
Gegenfragen: Welche Branche, welche Region ? Gilt möglicherweise ein Tarifvertrag? Gilt Mindestlohn ?
Vielleicht ist die zuständige Gewerkschaft die richtige Adresse.
Entgelt sind Tarifangelegenheiten oder einzelvertraglich geregelt siehe § 77 Abs.3. BetrVG.
Der BR kann allenfalls über die Verteilung des Entgelts eine BV abschließen, wenn keine Tarifbindung besteht.