Arbeitsunfall - Information des BR - Unfallmeldung
Ich bin gestern mit einem für mich völlig neuen Thema konfrontiert worden und meine bisherigen Recherchen konnten meine Fragen nicht beantworten. Zum Thema: Ein Kollege hatte einen Arbeitsunfall, der eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Ich habe zufällig davon erfahren, eine offizielle Information an den BR gab es nicht. Nun bin ich mir nicht sicher, wie der BR bei Arbeitsunfällen zu beteiligen ist. Muss der Arbeitgeber den BR informieren? Offensichtlich muss der BR ja auch die Unfallmeldung unterschreiben. Wer darf die Unfallmeldung unterschreiben? Muss darüber beraten und beschlossen werden? Mir ist im vergangenen Jahr kein Arbeitsunfall bekannt geworden. Das wäre zwar erfreulich, es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass dem auch so ist. Könnt Ihr mir da ein paar Tipps geben?
Community-Antworten (10)
17.07.2019 um 11:19 Uhr
"Nach § 193 SGB VII muss der Arbeitgeber Unfälle, die tödlich enden oder eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit verursachen, der Berufsgenossenschaft melden. Diese Meldung muss vom Betriebsrat gegengezeichnet sein.
Für die Unfallmeldung muss der Arbeitgeber ein Meldeformular verwenden, das die Gegenzeichnung durch den Betriebsrat bereits vorsieht. Dem Betriebsrat muss eine Kopie der Unfallmeldung überlassen werden, die er für eigene Zwecke auswerten kann (z. B. Unfallstatistik)." Quelle: Haufe.de
Bei uns haben wir eine Person aus dem BR gewählt der die Unfallmeldungen unterschreiben darf, das steht auch so in der Geschäftsordnung. Eine Kopie der Unfallmeldung bekommen wir dann auch noch per E-Mail zugesandt.
17.07.2019 um 11:29 Uhr
Erst einmal gilt § 89 BetrVG. Ihr habt ja dann außerdem einen umfassenden Informationsanspruch (was genau ist geschehen?) aus § 80 Abs. 1 BetrVG. Dann könnt ihr erkennen, ob ihr einen Handlungsbedarf seht und ob ihr z.B. §§ 87.1.7 oder 91 BetrVG nutzen könnt.
17.07.2019 um 11:29 Uhr
"Muss der Arbeitgeber den BR informieren? Offensichtlich muss der BR ja auch die Unfallmeldung unterschreiben."
Vielleicht hast Du schon bemerkt, dass Du Dir die Frage selbst beantwortet hast.
"Wer darf die Unfallmeldung unterschreiben?"
Mmn der BRV als Vertreter des BRs. Die Variante von UliPK sehe ich kritisch).
"Muss darüber beraten und beschlossen werden?"
Der BRV handelt im Namen des BR. Kein Beschluss, keine Legitimation irgendetwas zu unterschreiben.
17.07.2019 um 11:49 Uhr
Ist bei uns nicht der BRV der Unterschreibt, der ist auf Montage in ganz Deutschland wie der rest des BR auch, nur einer aus dem BR ist ständig im Büro, deswegen auch diese Variante, selbverständlich über einen Beschluss, nur das wir das dann auch noch in die GO geschrieben haben. Mit der Unterschrift bestätigt er im Grunde doch nur die Kenntnisnahme des BR damit dieser dann in weiteren damit Arbeiten kann wie zB Unfalllanalyse, Dokumentation usw. Alle Betriebsratsmitglieder können auch die Unfallmeldung über die E-Mail lesen. Wüßte jetzt nicht genau was daran kritisch sein sollte.
17.07.2019 um 12:50 Uhr
"Der BRV handelt im Namen des BR. Kein Beschluss, keine Legitimation irgendetwas zu unterschreiben."
"Beschluss" bedeutet ja auch dass der Beschlussvorschlag abgelehnt werden kann. Was dann?
- Mit Vermerk "abgelehnt" zurück an Arbeitgeber?
- Ohne Kommentar zurück an Arbeitgeber?
- Aufforderung an Arbeitnehmer anders zu verunfallen?
Und zum Schluss die ganz große Frage: Darf der Arbeitgeber die Unfallmeldung jede Woche wieder einreichen und muss dann der BR jedesmal erneut darüber abstimmen?
17.07.2019 um 13:04 Uhr
@Pjöööng Du wirfst hier natürlich neue interessante Fragen auf. Ich bin ja nicht im Bilde, was in einer Unfallmeldung überhaupt drinsteht, aber ich gehe mal davon aus, dass dort auch der Unfallhergang und die Unfallursache Erwähnung findet. Wir haben ja auch schon gehört, dass es Arbeitgeber gibt, die Unfälle verschweigen, ich gehe daher auch davon aus, dass es auch Arbeitgeber gibt, die bei der Schilderung des Unfallhergangs und bei der Ursache kreativ werden. Schon alleine aus diesem Grund hielte ich es für angemessen, wenn das Gremium seinen Segen dazu gibt und nicht ein Einzelner. Es geht ja darum, dass der Bericht den Tatsachen entspricht und dass man ggf. die Konsequenzen zieht, dass so etwas nicht mehr passiert.
17.07.2019 um 13:07 Uhr
Das ist eine gute Frage von Pjöööng Ich unterschreibe Unfallmeldungen ohne Beschluss. Damit erteile ich ja keine Zustimmung für irgendetwas. Ich betrachte das lediglich als Kenntnisnahme. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei einer Unfallmeldung um eine Meldung an den BR, die ich als BRV natürlich entgegennehmen darf.
17.07.2019 um 13:15 Uhr
"Ich bin ja nicht im Bilde, was in einer Unfallmeldung überhaupt drinsteht, ..."
Findest Du z.B. hier: https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/Formular/Unfallanzeige-mit-Erlaeuterung_Download.pdf;jsessionid=8DC2FB6636F6EC77DEAEC1FD6C50C283?__blob=publicationFile
"Es geht ja darum, dass der Bericht den Tatsachen entspricht ..."
Das wird der BR in der Regel gar nicht beurteilen können.
"Ich betrachte das lediglich als Kenntnisnahme."
Lustiger Weise ist das auf den Formularen nicht klar erkennbar. Er unterschreibt aber gleichwertig mit dem Unternehmer.
Worauf ich mit meiner "guten Frage" hinauswollte war ja nur aufzuzeigen dass hier ein Beschluss des Gremiums keinen Sinn ergibt.
17.07.2019 um 13:32 Uhr
"Worauf ich mit meiner "guten Frage" hinauswollte war ja nur aufzuzeigen dass hier ein Beschluss des Gremiums keinen Sinn ergibt."
bei einer reinen Kenntnisnahme würde ich Dir recht geben. Ob es aber lediglich eine solche ist, hast Du selbst als "nicht klar erkennbar" beschrieben.
17.07.2019 um 14:01 Uhr
@celestro: Die Aussage "lediglich Kenntnisnahme" kam von mir, Pjöööng hat mich da nur zitiert.
Auch wenn es nicht klar ersichtlich ist, sehe ich es dennoch so. Vor allem da ein Beschluss, wie schon gesagt, hier keinen Sinn ergibt.
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