Erstellt am 17.07.2019 um 09:19 Uhr von UliPK
"Nach § 193 SGB VII muss der Arbeitgeber Unfälle, die tödlich enden oder eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit verursachen, der Berufsgenossenschaft melden. Diese Meldung muss vom Betriebsrat gegengezeichnet sein.
Für die Unfallmeldung muss der Arbeitgeber ein Meldeformular verwenden, das die Gegenzeichnung durch den Betriebsrat bereits vorsieht. Dem Betriebsrat muss eine Kopie der Unfallmeldung überlassen werden, die er für eigene Zwecke auswerten kann (z. B. Unfallstatistik)."
Quelle: Haufe.de
Bei uns haben wir eine Person aus dem BR gewählt der die Unfallmeldungen unterschreiben darf, das steht auch so in der Geschäftsordnung. Eine Kopie der Unfallmeldung bekommen wir dann auch noch per E-Mail zugesandt.
Erstellt am 17.07.2019 um 09:29 Uhr von Kratzbürste
Erst einmal gilt § 89 BetrVG. Ihr habt ja dann außerdem einen umfassenden Informationsanspruch (was genau ist geschehen?) aus § 80 Abs. 1 BetrVG. Dann könnt ihr erkennen, ob ihr einen Handlungsbedarf seht und ob ihr z.B. §§ 87.1.7 oder 91 BetrVG nutzen könnt.
Erstellt am 17.07.2019 um 09:29 Uhr von celestro
"Muss der Arbeitgeber den BR informieren? Offensichtlich muss der BR ja auch die Unfallmeldung unterschreiben."
Vielleicht hast Du schon bemerkt, dass Du Dir die Frage selbst beantwortet hast.
"Wer darf die Unfallmeldung unterschreiben?"
Mmn der BRV als Vertreter des BRs. Die Variante von UliPK sehe ich kritisch).
"Muss darüber beraten und beschlossen werden?"
Der BRV handelt im Namen des BR. Kein Beschluss, keine Legitimation irgendetwas zu unterschreiben.
Erstellt am 17.07.2019 um 09:49 Uhr von UliPK
Ist bei uns nicht der BRV der Unterschreibt, der ist auf Montage in ganz Deutschland wie der rest des BR auch, nur einer aus dem BR ist ständig im Büro, deswegen auch diese Variante, selbverständlich über einen Beschluss, nur das wir das dann auch noch in die GO geschrieben haben.
Mit der Unterschrift bestätigt er im Grunde doch nur die Kenntnisnahme des BR damit dieser dann in weiteren damit Arbeiten kann wie zB Unfalllanalyse, Dokumentation usw.
Alle Betriebsratsmitglieder können auch die Unfallmeldung über die E-Mail lesen.
Wüßte jetzt nicht genau was daran kritisch sein sollte.
Erstellt am 17.07.2019 um 10:50 Uhr von Pjöööng
"Der BRV handelt im Namen des BR. Kein Beschluss, keine Legitimation irgendetwas zu unterschreiben."
"Beschluss" bedeutet ja auch dass der Beschlussvorschlag abgelehnt werden kann. Was dann?
- Mit Vermerk "abgelehnt" zurück an Arbeitgeber?
- Ohne Kommentar zurück an Arbeitgeber?
- Aufforderung an Arbeitnehmer anders zu verunfallen?
Und zum Schluss die ganz große Frage: Darf der Arbeitgeber die Unfallmeldung jede Woche wieder einreichen und muss dann der BR jedesmal erneut darüber abstimmen?
Erstellt am 17.07.2019 um 11:04 Uhr von Cyber99
@Pjöööng
Du wirfst hier natürlich neue interessante Fragen auf. Ich bin ja nicht im Bilde, was in einer Unfallmeldung überhaupt drinsteht, aber ich gehe mal davon aus, dass dort auch der Unfallhergang und die Unfallursache Erwähnung findet. Wir haben ja auch schon gehört, dass es Arbeitgeber gibt, die Unfälle verschweigen, ich gehe daher auch davon aus, dass es auch Arbeitgeber gibt, die bei der Schilderung des Unfallhergangs und bei der Ursache kreativ werden. Schon alleine aus diesem Grund hielte ich es für angemessen, wenn das Gremium seinen Segen dazu gibt und nicht ein Einzelner. Es geht ja darum, dass der Bericht den Tatsachen entspricht und dass man ggf. die Konsequenzen zieht, dass so etwas nicht mehr passiert.
Erstellt am 17.07.2019 um 11:07 Uhr von §§Reiter
Das ist eine gute Frage von Pjöööng
Ich unterschreibe Unfallmeldungen ohne Beschluss. Damit erteile ich ja keine Zustimmung für irgendetwas. Ich betrachte das lediglich als Kenntnisnahme. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei einer Unfallmeldung um eine Meldung an den BR, die ich als BRV natürlich entgegennehmen darf.
Erstellt am 17.07.2019 um 11:15 Uhr von Pjöööng
"Ich bin ja nicht im Bilde, was in einer Unfallmeldung überhaupt drinsteht, ..."
Findest Du z.B. hier: https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/Formular/Unfallanzeige-mit-Erlaeuterung_Download.pdf;jsessionid=8DC2FB6636F6EC77DEAEC1FD6C50C283?__blob=publicationFile
"Es geht ja darum, dass der Bericht den Tatsachen entspricht ..."
Das wird der BR in der Regel gar nicht beurteilen können.
"Ich betrachte das lediglich als Kenntnisnahme."
Lustiger Weise ist das auf den Formularen nicht klar erkennbar. Er unterschreibt aber gleichwertig mit dem Unternehmer.
Worauf ich mit meiner "guten Frage" hinauswollte war ja nur aufzuzeigen dass hier ein Beschluss des Gremiums keinen Sinn ergibt.
Erstellt am 17.07.2019 um 11:32 Uhr von celestro
"Worauf ich mit meiner "guten Frage" hinauswollte war ja nur aufzuzeigen dass hier ein Beschluss des Gremiums keinen Sinn ergibt."
bei einer reinen Kenntnisnahme würde ich Dir recht geben. Ob es aber lediglich eine solche ist, hast Du selbst als "nicht klar erkennbar" beschrieben.
Erstellt am 17.07.2019 um 12:01 Uhr von §§Reiter
@celestro: Die Aussage "lediglich Kenntnisnahme" kam von mir, Pjöööng hat mich da nur zitiert.
Auch wenn es nicht klar ersichtlich ist, sehe ich es dennoch so. Vor allem da ein Beschluss, wie schon gesagt, hier keinen Sinn ergibt.