W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angestellter geht nach Arbeitsunfall zum normalen Arzt

M
Mik41178
Okt 2018 bearbeitet

Hallo Wir hatten es letzt in der Firma der Angestellte ist nach nem Arbeitsunfall einfach zum normalen Arzt gegangen ! Der erste Vorsitzende hat nichts gemacht meinte er hätte ja selbst schuld Wie hätte er sich richtig verhalten müssen ! Haben eh oft bei uns in der Firma das Arbeitsunfälle vertuscht werden ! Die Angestellten trauen sich nicht was dagegen zu machen ! Ich bin da relativ machtlos bin auch erst neu als br

57702

Community-Antworten (2)

AM
alter Mann

26.10.2018 um 22:04 Uhr

Habt ihr eine BR-Zeitung? Oder könnt Ihr Rundmails machen? Dann könntet ihr doch Eure Kollegen darauf hinweisen, dass sie beim Arzt mitteilen sollten, wenn es ein Arbeitsunfall war. Üblicherweise fragt auch der Arzt danach. Und im BR würde ich eine Diskussion darüber beginnen, zu was ein BR da ist. Einer seiner wichtigsten Aufgabe ist, sich um die Gesundheit seiner Kollegen zu kümmern.

I
ickederdicke

29.10.2018 um 10:04 Uhr

Ein Arbeitsunfall wird normalerweise an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet. "In § 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) ist festgehalten, wann ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vorliegt. Absatz 1 des genannten Paragraphen zufolge besteht bei einem Arbeitsunfall eine Meldepflicht, wenn Arbeitnehmer „getötet [wurden] oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.“

Sind die gerade genannten Voraussetzungen gegeben, müssen Arbeitgeber eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft (BG) vornehmen"

Daher verstehe ich deine Frage nicht ganz.

Auch wird der wie du ihn nanntest "normale" Arzt den Vorgang anders abrechnen müssen, wenn ihm der Vorgang Arbeitsunfall bekannt wird. "Die Behandlungskosten für gesundheitliche oder körperliche Schäden, die sich Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen zuziehen, trägt dementsprechend nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Da die Berufsgenossenschaften als Träger dieser fungieren, müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall dort melden"

Ihre Antwort