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Gleichbehandlungsgrundsatz

K
K.arl
Jan 2018 bearbeitet

In wieweit hat der AG und auch der BR dafür Sorge zu tagen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird?

Zum Fall: 1.) Einer Aushilfe (400 Euro Kraft) werden keine Zeit-/Nachtzuschläge gezahlt, man argumentiert, dass diese im Grundgehalt integriert sind.

2.) Es ist eine BV abgeschlossen worden, in der die Arbeitszeit geregelt ist. Diese bezieht sich aber nur auf die Vollzeitkräfte. Darin sind dann auch feste Pausenzeiten definiert und auch, dass eine Vollzeitkraft bei der Übernahme einer zusätzlichen Sicht, einen finaziellen Obolus erhält.

Ausgenommen davon sind die "Aushilfen". Ist die BV dann für diese Beschäftigungsgruppe "Aushilfen" ungültig?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

03.12.2007 um 10:10 Uhr

@K.arl Gibt es denn sachliche Gründe dafür? Ansonsten ist der § 4 TzBfG durchaus lesenswert...

P
pit47

03.12.2007 um 11:55 Uhr

Hallo K.arl, bei uns sind die Sonderzahlungen auch im Grundgehalt der geringfügig Beschäftigten enthalten. Sie würden sonst über 400,- € im Monat verdienen und somit anders versteuert werden. Bei einer tariflichen Lohnerhöhung werden die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten verringert.

K
K.arl

03.12.2007 um 12:15 Uhr

Aber was ist, wenn die Aushilfskräfte sowieso schon mehr Stunden im Monat arbeiten und somit immer über die 400 Euro Grenze kommen? Sind dann die Zeitzuschläge zu zahlen?

Wie verhält es sich mit dem finanziellen Obolus, der für zusätzliche Schichten gezahlt wird?

Sachliche Gründe sind mir nicht bekannt. Die BV gilt auch für Teilzeitkräfte. Sind 400 Euro Kräfte nicht auch Teilzeitkräfte?

K
K.arl

04.12.2007 um 22:59 Uhr

Hat den niemand eine schlaue Antwort?

Vielen Dank schonmal....

D
Dudde

05.12.2007 um 15:26 Uhr

@4

Die 400€ sind eine starre Grenze, aber lies Dir das mal durch.

http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Gleichbehandlung

Gruss Dudde

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