Erstellt am 03.12.2007 um 09:10 Uhr von Kölner
@K.arl
Gibt es denn sachliche Gründe dafür? Ansonsten ist der § 4 TzBfG durchaus lesenswert...
Erstellt am 03.12.2007 um 10:55 Uhr von pit47
Hallo K.arl,
bei uns sind die Sonderzahlungen auch im Grundgehalt der geringfügig Beschäftigten enthalten. Sie würden sonst über 400,- € im Monat verdienen und somit anders versteuert werden.
Bei einer tariflichen Lohnerhöhung werden die Arbeitszeiten der geringfügig Beschäftigten verringert.
Erstellt am 03.12.2007 um 11:15 Uhr von K.arl
Aber was ist, wenn die Aushilfskräfte sowieso schon mehr Stunden im Monat arbeiten und somit immer über die 400 Euro Grenze kommen?
Sind dann die Zeitzuschläge zu zahlen?
Wie verhält es sich mit dem finanziellen Obolus, der für zusätzliche Schichten gezahlt wird?
Sachliche Gründe sind mir nicht bekannt.
Die BV gilt auch für Teilzeitkräfte. Sind 400 Euro Kräfte nicht auch Teilzeitkräfte?
Erstellt am 04.12.2007 um 21:59 Uhr von K.arl
Hat den niemand eine schlaue Antwort?
Vielen Dank schonmal....
Erstellt am 05.12.2007 um 14:26 Uhr von Dudde
@4
Die 400€ sind eine starre Grenze, aber lies Dir das mal durch.
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Gleichbehandlung
Gruss Dudde