In wieweit hat der AG und auch der BR dafür Sorge zu tagen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird?

Zum Fall:
1.) Einer Aushilfe (400 Euro Kraft) werden keine Zeit-/Nachtzuschläge gezahlt, man argumentiert, dass diese im Grundgehalt integriert sind.

2.) Es ist eine BV abgeschlossen worden, in der die Arbeitszeit geregelt ist. Diese bezieht sich aber nur auf die Vollzeitkräfte. Darin sind dann auch feste Pausenzeiten definiert und auch, dass eine Vollzeitkraft bei der Übernahme einer zusätzlichen Sicht, einen finaziellen Obolus erhält.

Ausgenommen davon sind die "Aushilfen".
Ist die BV dann für diese Beschäftigungsgruppe "Aushilfen" ungültig?