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Anordnung von Überstunden

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Andy1000
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage von einem BR Neuling

Unser AG ist mit der Anzahl der Überstunden die von der Belegschaft geleistet werden nicht zufrieden und möchte wohl bald ÜS anordnen.Kann er das eigentlich verlangen?Gibt es eine Obergrenze an Stunden die man leisten muss?So wie ich den Tarifvertrag verstehe sind ÜS doch freiwillig.

Gruß Andy

7.97806

Community-Antworten (6)

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pirat

01.12.2007 um 20:04 Uhr

@Andy1000, soso der AG ist unzufrieden? wie wäre es mit Neueinstellungen....upps, solls ja geben!

was steht im individuellen AV? gibt es eine Betriebsvereinbarung, der/die Überstunden regelt? Die Anordnung von Mehrarbeit erfordert die Zustimmung des BR.(Klar) Er kann dabei über sein Initiativrecht die Einführung einer Überstunden-Obergrenze vorschlagen, über die zu verhandeln ist..... Geht es um Überstunden oder angeordnete Mehrarbeit oder gar um Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit? Was sagt die GEWerkschaft?

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Andy1000

02.12.2007 um 13:23 Uhr

Hallo,danke für deine Antwort! Also das Thema ÜS ist weder im AV noch in einer Betriebsvereinbarung geregelt.War bisher auch noch nie ein Problem,aber seit dem wechsel der Geschäftsführung....... Du weißt schon:Neue Besen kehren gut. Für mich sind Mehrarbeit und ÜS doch das Gleiche und da sagt der Tarifvertrag das die Grenze bei max. 40 Stunden liegt irre ich mich? Die IGM habe ich nicht informiert,versuche mich so mit dem AG zu einigen.Erstmal... Gibt es da keine klare Regelung zum Thema ÜS?

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Immie

02.12.2007 um 14:16 Uhr

@Andy1000 Grenzen der Arbeitszeit stehen im Arbeitszeitgesetz... Welcher Tarif hat bei euch denn Gültigkeit? Ansonsten unterliegen Überstunden ja immer noch nach §87 Abs 1 Nr 3 der Mitbestimmung durch den BR...

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Andy1000

02.12.2007 um 17:58 Uhr

Bei uns gilt der Tarif Der IG Metall NRW.

P
pirat

02.12.2007 um 18:35 Uhr

@Andy1000,

.....Für mich sind Mehrarbeit und ÜS doch das Gleiche und da sagt der Tarifvertrag das die Grenze bei max. 40 .........

Überstunden oder Mehrarbeit? Ein wichtiger Unterschied liesmal..ist zwar die ANDERE SEITE aber es kann ja nichts schaden sein fürsorgliches Gegenüber zu kennen... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung33165.html

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Andy1000

03.12.2007 um 19:18 Uhr

Also wenn ich das so lese handelt es sich bei uns eindeutig um ÜS. Jetzt muß ich nochmal im Tarifvertrag nachschauen wie genau ÜS definiert werden.

Danke nochmal für deine Hilfe

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