Erstellt am 01.12.2007 um 00:54 Uhr von pirat
@TecMan,
mit Unterstützung der GEW ..... könnte es besser gehen!
Erstellt am 03.12.2007 um 07:11 Uhr von nixwisser
Die Reklamation muss begründet sein...
Das muss nun keine detailierte Schilderung sein, aber zumindest:
Bsp. "Ich reklamiere Merkmal D, weil ich innerhalb meiner Arbeitsaufgabe bekannte Lösungsmuster kombinieren muss"
Also immer schön bisschen Text aus den Bewertungsflyern reinbauen, damit der AG gleich weis, wie er die Reklamation prüfen muss.
Bei der GEW gibt`s Formschreiben, die sind aber etwas dürftig. Falls du tatsächlich nur "einige Reklamationen" formulieren musst schmücke die Gründe etwas aus...je mehr desto besser.
Viel Spass (wir hatten 75% Reklamationen bei 500 MA)