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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA-Reklamation - Geltendmachungsfrist von 6 Monaten

B
BR_CM
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, §18.6 ERA-TV regelt, wenn eine Reklamation zur Feststellung eines höheren Leistungsergebnisses führt, dass dieses ab Zeitpunkt der Reklamation gilt. Nun muss es noch eine 6-monatige Geltendmachungsfrist geben. Wo finde ich was über diese 6 Monate /was bedeuten diese????

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

08.04.2019 um 11:53 Uhr

Wohl bei der IG Metall

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