ERA-Reklamation - Geltendmachungsfrist von 6 Monaten
Hallo, §18.6 ERA-TV regelt, wenn eine Reklamation zur Feststellung eines höheren Leistungsergebnisses führt, dass dieses ab Zeitpunkt der Reklamation gilt. Nun muss es noch eine 6-monatige Geltendmachungsfrist geben. Wo finde ich was über diese 6 Monate /was bedeuten diese????
Community-Antworten (1)
08.04.2019 um 11:53 Uhr
Wohl bei der IG Metall
Verwandte Themen
Betriebsrat haltet Betriebsvereinbarung nicht ein, was tun?
ÄlterGrundlagen: ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von Entwicklungsstufen in den tariflichen Entg
ERA-Zulage auch Bestandteil der Alterssicherung ?
ÄlterHallo, nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen. Mittlerweile ist der 1. ERA-Aus
Bei uns wird Entgeltrahmenabkommen (ERA) eingeführt. Sammel-Reklamation zulässig?
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca. 235 MA und haben fast alle am 28.02.06 erfahren in welche EG wir eingruppiert werden. Grundsächlich wurden alle Maschinenbediener in die EG 1 eingruppiert
ERA-Reklamationsrecht?
ÄlterHat hier jemand ne Ahnung von ERA?? Habe vor drei Wochen meine Mitteilung über meine Entgeltgruppe schriftlich mit folgenden Worten reklamiert: "Die von ihnen beschriebene Arbeitsaufgabe entspricht
ERA-Reklamation erfolgreich-Nachzahlung - ab wann?
ÄlterBei uns wurde im Juli 2007 ERA eingeführt. Ich habe dann gleich reklamiert (Entgeltgruppe und fehlende Belastungszulage) Jetzt hat die PAKO endlich entschieden. Ich bekomme eine EG höher und 2 Punkte