W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei uns wird Entgeltrahmenabkommen (ERA) eingeführt. Sammel-Reklamation zulässig?

I
idc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca. 235 MA und haben fast alle am 28.02.06 erfahren in welche EG wir eingruppiert werden. Grundsächlich wurden alle Maschinenbediener in die EG 1 eingruppiert.

Ab dem 01.04.06 wird bei uns die Era eingeführt und wir dürfen jetzt bis spätestens zum 28.03.06 reklamieren.

Dies bedeutet doch das der BR alle einzeln aufruft um die Reklamation zu erstellen. Meine Frage: Darf ich eine Reklamation erstellen,welche eigentlich die Reklamation aller Maschinenbedienern anhand einer Unterschriftenliste vertritt. Somit müsste keiner mehr allein stehen und die Meinung unser aller wäre auch vertreten.

3.42601

Community-Antworten (1)

K
Konrad

06.03.2006 um 16:59 Uhr

Hallo also das Vorgehen sollte mit dem BR bzw. PAKO (Paritätische Kommission) abgestimmt sein. Die Reklamation sollte sachlich begründet sein eine ERA - Schulungist ist hilfreich.

Verboten ist es sicher nicht, aber kollektiv für ALLE Maschinenbediener zu reklamieren setzt voraus, dass alle die selbe Arbeitsaufgabe haben.
Übrigens Maschinenbediener haben EG 4 bis EG 6

Ihre Antwort