Erstellt am 30.11.2007 um 08:18 Uhr von betriebsratten
Prokura bedeiutet Handlungsvollmacht. Und wenn nicht eine Prokuristin....wer sonst?
Wikipedia
Sie ermächtigt nach deutschem Handelsrecht gemäß § 49 Abs. 1 HGB „zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt“.
Handelsgewerbe meint hier jede gewerbliche Tätigkeit, also auch Produktion oder Dienstleistungen. Gewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen sind beispielsweise der Abschluss von Lieferverträgen oder die Einstellung von Personal. Außergewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen sind bspw. betriebliche Strafanzeigen, Rechtsprozesse führen, Prozessvollmachten erteilen, Darlehen aufnehmen oder Spenden vergeben. Durch die Formulierung „eines Handelsgewerbes“ deckt der Gesetzgeber sogar die Rechtsgeschäfte ab, die nicht direkt etwas mit dem Betrieb zu tun haben, bis hin zu z. B. Spekulationsgeschäften.
Erstellt am 30.11.2007 um 08:49 Uhr von Tester123
Leider wissen wir nicht wie weit sich die Prohura wirklich erstreckt. Das einstellen und entlassen darf wiederum nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung passieren. Wir gehen davon aus das es sich vielleicht auch nur um eine Scheinprokura handelt da wir Schwierigkeiten mit den Arbeitszeiten der Mitarbeiterin hatten. Sie wird mit Sicherheit nur den Ihr unterstellten Leuten das Recht haben einstellen und entlassen zu dürfen. Denn kann Sie doch aber nicht auf Daten zugreifen von Mitarbeitern für die Sie gar nicht zuständig ist. Sie hat vielleicht 6 Leute unter sich im Unternehmen sind wir aber 50 Leute. Vielleicht kann mir dazu nochmal jemand etwas sagen.
Erstellt am 01.12.2007 um 19:21 Uhr von amazing
@ tester123
dann lass Dir den aktuellen Handelsregisterauszug geben. Dort ist beschrieben inwieweit sich die Prokura erstreckt, falls sie denn dort eingetragen ist.
Erstellt am 01.12.2007 um 19:26 Uhr von pirat
@Tester123,
amazing, hat vollkommen recht, jeder kann sich einen HRAuszug (gegührenpflichtig)....besorgen!
Erstellt am 02.12.2007 um 10:25 Uhr von peanuts
"Wir gehen davon aus das es sich vielleicht auch nur um eine Scheinprokura handelt da wir Schwierigkeiten mit den Arbeitszeiten der Mitarbeiterin hatten."
Nur weil Ihr Schwierigkeiten mit den Arbeitszeiten dieser "Mitarbeiterin" hattet, wird ihr die Geschäftsführung wohl kaum Prokura erteilen!
Was ist überhaupt eine "Scheinprokura"? Selbst Google ist dieser Begriff völlig unbekannt!
"Das einstellen und entlassen darf wiederum nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung passieren. "
"Sie wird mit Sicherheit nur den Ihr unterstellten Leuten das Recht haben einstellen und entlassen zu dürfen."
Ja was denn nu?
"Bisher haben wir vom Betriebsrat einen Zugang und die Geschäftsführung. "
Eine sehr großzügige Regelung! Ein solcher Zugang steht Euch nämlich nicht zu!
Kann es sein, dass Ihr ein generelles Problem mit dieser Kollegin habt?
Erstellt am 03.12.2007 um 07:27 Uhr von Tester123
Hallo @Peanuts
Also zum besseren Verständnis. Diese Kollegin hat vor 2 Jahren zur Betriebsratwahl kandidiert. Jetzt hat Sie täglich Arbeitszeiten von 12 Stunden und mehr gehabt und hat somit gegen unsere gültige Betriebsvereinbarung verstoßen. Wir haben darum gebeten das sich auch diese Kollegin an die Betriebsvereinbarung hält. Weil die GEschäftsführung das nicht wollte wurde Ihr Prokura erteilt. Somit fällt Sie aus der Wählerschaft zum Betriebsrat raus und braucht sich auch nicht mehr an die gültige Betriebsvereinbarung halten. Wir haben paar Wochen später von der Geschäftsführung nach Aufforderung von uns ein Schreiben erhalten das Sie jetzt Prokura hat. Wie weit sich die Prokura erstreckt und wem Sie jetzt alles Weisungsberechtigt ist weiß so richtig keiner bei uns im Unternehmen.
Zum Schein Prokura ist von mir so geschrieben worden da wir der Meinung sind das die Geschäftsführung uns das nur so sagt damit wir Ruhe geben. Die Mitarbeiter in der Abteilung sind natürlich verunsichert.
Wir wissen nicht welche Leute Sie einstellen und entlassen darf und welchen Sie eine Abmahnung geben darf. Eigentlich stehen wir ohne Informationen dar.
Zur Zeiterfassung haben wir einen Zugang mit Leseberechtigung. Dieser wurde von der Geschäfsführung eingerichtet.
Die Situation ist also nicht ganz so einfach. Mit der Mitarbeiterin habe ich kein Problem. Die Zeiterfassung wurde aber erst für alle Mitarbeiter eingerichtet die unter das BetrVG fallen und dann wird eine Mitarbeiterin zur Prokuristin gemacht damit Sie nicht mehr unter das BetrVG fällt und wir kennen die Reichweite der Prokura eigentlich überhaupt nicht.
Vielen Dank für weitere Diskusionen.
Erstellt am 03.12.2007 um 07:50 Uhr von Lotte
tester,
hier helfen würde also der von amazing und pirat vorgeschlagene HR-Auszug.
Erstellt am 03.12.2007 um 07:54 Uhr von Tester123
Hallo @Lotte
Was ist wenn Sie dort nicht drin steht?
Erstellt am 03.12.2007 um 08:07 Uhr von Lotte
Tester,
würde ich den AG auffordern, für die Einhaltung des ArbZG zu sorgen, da Ihr Euch sonst gezwungen seht, einen RA aufgrund der Nichtbefolgung der BV einzuschalten und diesen mit weiteren Schritten zu beauftragen.