Prokurist Zugang zur Zeiterfassung - zulässig?
Guten morgen. Wer weiß ob man einer Prokuristin im Unternehmen Zugriff auf die Daten der Zeiterfassung geben darf? Hintergrund ist der das wir im Unternehmen eine Zeiterfassung haben wo sämtliche Arbeitszeiten und Urlaub der Mitarbeiter drin ist. Nun soll wohl eine Prokuristin ebenfalls Zugang bekommen um sich alle Daten ansehen zu können. Bisher haben wir vom Betriebsrat einen Zugang und die Geschäftsführung. Darf man der Prokuristin überhaupt einen Zugang einrichten?
Community-Antworten (9)
30.11.2007 um 09:18 Uhr
Prokura bedeiutet Handlungsvollmacht. Und wenn nicht eine Prokuristin....wer sonst?
Wikipedia
Sie ermächtigt nach deutschem Handelsrecht gemäß § 49 Abs. 1 HGB „zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt“.
Handelsgewerbe meint hier jede gewerbliche Tätigkeit, also auch Produktion oder Dienstleistungen. Gewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen sind beispielsweise der Abschluss von Lieferverträgen oder die Einstellung von Personal. Außergewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen sind bspw. betriebliche Strafanzeigen, Rechtsprozesse führen, Prozessvollmachten erteilen, Darlehen aufnehmen oder Spenden vergeben. Durch die Formulierung „eines Handelsgewerbes“ deckt der Gesetzgeber sogar die Rechtsgeschäfte ab, die nicht direkt etwas mit dem Betrieb zu tun haben, bis hin zu z. B. Spekulationsgeschäften.
30.11.2007 um 09:49 Uhr
Leider wissen wir nicht wie weit sich die Prohura wirklich erstreckt. Das einstellen und entlassen darf wiederum nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung passieren. Wir gehen davon aus das es sich vielleicht auch nur um eine Scheinprokura handelt da wir Schwierigkeiten mit den Arbeitszeiten der Mitarbeiterin hatten. Sie wird mit Sicherheit nur den Ihr unterstellten Leuten das Recht haben einstellen und entlassen zu dürfen. Denn kann Sie doch aber nicht auf Daten zugreifen von Mitarbeitern für die Sie gar nicht zuständig ist. Sie hat vielleicht 6 Leute unter sich im Unternehmen sind wir aber 50 Leute. Vielleicht kann mir dazu nochmal jemand etwas sagen.
01.12.2007 um 20:21 Uhr
@ tester123
dann lass Dir den aktuellen Handelsregisterauszug geben. Dort ist beschrieben inwieweit sich die Prokura erstreckt, falls sie denn dort eingetragen ist.
01.12.2007 um 20:26 Uhr
@Tester123, amazing, hat vollkommen recht, jeder kann sich einen HRAuszug (gegührenpflichtig)....besorgen!
02.12.2007 um 11:25 Uhr
"Wir gehen davon aus das es sich vielleicht auch nur um eine Scheinprokura handelt da wir Schwierigkeiten mit den Arbeitszeiten der Mitarbeiterin hatten."
Nur weil Ihr Schwierigkeiten mit den Arbeitszeiten dieser "Mitarbeiterin" hattet, wird ihr die Geschäftsführung wohl kaum Prokura erteilen!
Was ist überhaupt eine "Scheinprokura"? Selbst Google ist dieser Begriff völlig unbekannt!
"Das einstellen und entlassen darf wiederum nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung passieren. " "Sie wird mit Sicherheit nur den Ihr unterstellten Leuten das Recht haben einstellen und entlassen zu dürfen."
Ja was denn nu?
"Bisher haben wir vom Betriebsrat einen Zugang und die Geschäftsführung. "
Eine sehr großzügige Regelung! Ein solcher Zugang steht Euch nämlich nicht zu!
Kann es sein, dass Ihr ein generelles Problem mit dieser Kollegin habt?
03.12.2007 um 08:27 Uhr
Hallo @Peanuts
Also zum besseren Verständnis. Diese Kollegin hat vor 2 Jahren zur Betriebsratwahl kandidiert. Jetzt hat Sie täglich Arbeitszeiten von 12 Stunden und mehr gehabt und hat somit gegen unsere gültige Betriebsvereinbarung verstoßen. Wir haben darum gebeten das sich auch diese Kollegin an die Betriebsvereinbarung hält. Weil die GEschäftsführung das nicht wollte wurde Ihr Prokura erteilt. Somit fällt Sie aus der Wählerschaft zum Betriebsrat raus und braucht sich auch nicht mehr an die gültige Betriebsvereinbarung halten. Wir haben paar Wochen später von der Geschäftsführung nach Aufforderung von uns ein Schreiben erhalten das Sie jetzt Prokura hat. Wie weit sich die Prokura erstreckt und wem Sie jetzt alles Weisungsberechtigt ist weiß so richtig keiner bei uns im Unternehmen.
Zum Schein Prokura ist von mir so geschrieben worden da wir der Meinung sind das die Geschäftsführung uns das nur so sagt damit wir Ruhe geben. Die Mitarbeiter in der Abteilung sind natürlich verunsichert.
Wir wissen nicht welche Leute Sie einstellen und entlassen darf und welchen Sie eine Abmahnung geben darf. Eigentlich stehen wir ohne Informationen dar.
Zur Zeiterfassung haben wir einen Zugang mit Leseberechtigung. Dieser wurde von der Geschäfsführung eingerichtet.
Die Situation ist also nicht ganz so einfach. Mit der Mitarbeiterin habe ich kein Problem. Die Zeiterfassung wurde aber erst für alle Mitarbeiter eingerichtet die unter das BetrVG fallen und dann wird eine Mitarbeiterin zur Prokuristin gemacht damit Sie nicht mehr unter das BetrVG fällt und wir kennen die Reichweite der Prokura eigentlich überhaupt nicht.
Vielen Dank für weitere Diskusionen.
03.12.2007 um 08:50 Uhr
tester, hier helfen würde also der von amazing und pirat vorgeschlagene HR-Auszug.
03.12.2007 um 08:54 Uhr
Hallo @Lotte Was ist wenn Sie dort nicht drin steht?
03.12.2007 um 09:07 Uhr
Tester, würde ich den AG auffordern, für die Einhaltung des ArbZG zu sorgen, da Ihr Euch sonst gezwungen seht, einen RA aufgrund der Nichtbefolgung der BV einzuschalten und diesen mit weiteren Schritten zu beauftragen.
Verwandte Themen
Berfreiung Zeiterfassung
Hallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
GBV zur Einführung und Nutzung eines Personalinformationssytems
Hallo, Bei uns im Werk existiert eine digitale Zeiterfassung (Chip). Nun will der AG zusätzlich in unseren Stützpunkten eine Zeiterfassung per Fingerprint einführen. Es gibt keine BV zur Zeiterfassun
Zeiterfassung per Fingerabdruck
Hallo, Bei uns im Betrieb wird die Zeiterfassung digital per Chip erfasst. Nun soll für einen Betriebsteil (Tagebau Montage) eine Zeiterfassung per Fingerabdruck in unseren Stützpunkten in den Tageba
Prokurist (leitender Angestellter), der schwerbehindert ist, soll gekündigt werden - Sind wir überhaupt dafür zuständig?
Hallo ihr Betriebsräte und Helfer, bei uns soll ein Prokurist, der leitender Angestellter und auch gleichzeitig schwerbehindert ist, gekündigt werden. Wir vom BR haben über die LWL (Landschaftsverb
Mitbestimmungspflicht Zeiterfassung
Hallo Kollegen, Ich habe eine Frage bezüglich der Zeiterfassung. Wir sind ein 3-Schicht Betrieb mit einer elektronischen Zeiterfassung. Hier kommt es Regelmäßig über alle Schichten hinweg zu Fehl ste