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Überstunden während einer Seminarreise

F
Felixlilly
Jul 2019 bearbeitet

Hallo , eine Kollegin ,die teilzeitbeschäftigt ist, hat vor kurzem an einer Seminarreise teilgenommen.Die Seminarreise gilt als Schulung und gilt als Vollzeitprogramm.Nun hat unsere Kollegin, die restlichen Stunden als Überstunden eingetragen . Der Arbeitgeber will die Überstunden allerdings nicht anrechnen. Habt Ihr hierfür einen Tipp bzw. gibt es eine Regelung ?

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Community-Antworten (3)

T
Tulpe

01.07.2019 um 10:55 Uhr

Fragt Ihn doch wie er darauf kommt und er soll Euch das Gesetz zeigen wo es drin steht. Kommentierung Fitting ab RN 187ff zum § 37 BetrVG. Sinngemäß streht da: Muss die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen aus betriebsbedingten Gründen teilweise außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen, ist der Ausgleichsanspruch pro Schulungstag auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt, z.B. für Teilzeitkräfte.

J
junior73

01.07.2019 um 21:06 Uhr

Betriebsräten darf durch ihre Tätigkeit kein (wirtschaftlicher) Nachteil entstehen.

P
Pjöööng

02.07.2019 um 12:10 Uhr

Zitat (junior73): "Betriebsräten darf durch ihre Tätigkeit kein (wirtschaftlicher) Nachteil entstehen."

Das ist definitiv falsch!

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