Überstunden während einer Seminarreise
Hallo , eine Kollegin ,die teilzeitbeschäftigt ist, hat vor kurzem an einer Seminarreise teilgenommen.Die Seminarreise gilt als Schulung und gilt als Vollzeitprogramm.Nun hat unsere Kollegin, die restlichen Stunden als Überstunden eingetragen . Der Arbeitgeber will die Überstunden allerdings nicht anrechnen. Habt Ihr hierfür einen Tipp bzw. gibt es eine Regelung ?
Community-Antworten (3)
01.07.2019 um 10:55 Uhr
Fragt Ihn doch wie er darauf kommt und er soll Euch das Gesetz zeigen wo es drin steht. Kommentierung Fitting ab RN 187ff zum § 37 BetrVG. Sinngemäß streht da: Muss die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen aus betriebsbedingten Gründen teilweise außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen, ist der Ausgleichsanspruch pro Schulungstag auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt, z.B. für Teilzeitkräfte.
01.07.2019 um 21:06 Uhr
Betriebsräten darf durch ihre Tätigkeit kein (wirtschaftlicher) Nachteil entstehen.
02.07.2019 um 12:10 Uhr
Zitat (junior73): "Betriebsräten darf durch ihre Tätigkeit kein (wirtschaftlicher) Nachteil entstehen."
Das ist definitiv falsch!
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