Überstundenabbau und Jahresurlaub
Hallo zusammen,bei uns im Unternehmen gab es bislang die Regelung , dass Überstunden gesammelt werden durften und dann tageweise genommen werden durften.Jetzt hat der Arbeitgeber aufgrund der personellen Abdeckung dies untersagt und will die aufgelaufenen Überstunden zum größtenteils auszahlen ,ein stundenweiser Abbau ist wohl in begrenztem Umfang möglich. Gibt es hier für eine gesetzliche Regelung ? Außerdem gab es in der letzten Woche die Aufforderung , dass der komplette Jahresurlaub bis 5.Juli 2019 in den in den Urlaubsplan eingetragen werden muss.Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich,nicht genommener Urlaub verfällt.Es wird ggfls erforderlich sein Urlaub im Einklang mit betrieblichen Belangen zuzuteilen (wenn hohe Resturlaubssalden bestehen ).Gibt es auch hierfür eine Regelung ? Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (3)
01.07.2019 um 08:18 Uhr
Die gesetzliche Regelung heißt in erster Linie Mitbestimmung § 87 BetrVG. Und natürlich auch das BUrlG.
01.07.2019 um 11:07 Uhr
Zunächst einmal gilt natürlich §7 Abs 3 BUrlG: der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen und erteilt werden, mit Ausnahmeregelungen. Bei der Erteilung des Urlaubs ist es legal, dass der AG sich auch an betrieblichen Belangen orientiert (§7 Abs 1 BUrlG). Dann gilt natürlich §87 Abs 1 Satz 5, hier gibt es die Möglichkeit zu einer erzwingbaren BV um den Umgang mit dem Urlaub für den Betrieb zu regeln. Wenn es bei Euch einen Tarifvertrag gibt, kann auch dieser Regelungen zu dem Thema enthalten. Im Übrigen könntet Ihr Euren Arbeitgeber mal fragen, ob er es schlau findet angesichts der knappen Personaldecke mit den noch vorhandenen so umzugehen, dass sie motiviert werden sich anderweitig umzuschauen. dadurch macht er die Situation nicht besser.
01.07.2019 um 12:15 Uhr
Zitat (seehas): "Bei der Erteilung des Urlaubs ist es legal, dass der AG sich auch an betrieblichen Belangen orientiert (§7 Abs 1 BUrlG)."
Hast Du schon mal GELESEN was dort steht? Deine Interpretation ist jedenfalls völlig daneben.
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