Hallo zusammen,bei uns im Unternehmen gab es bislang die Regelung , dass Überstunden gesammelt werden durften und dann tageweise genommen werden durften.Jetzt hat der Arbeitgeber aufgrund der personellen Abdeckung dies untersagt und will die aufgelaufenen Überstunden zum größtenteils auszahlen ,ein stundenweiser
Abbau ist wohl in begrenztem Umfang möglich.
Gibt es hier für eine gesetzliche Regelung ?
Außerdem gab es in der letzten Woche die Aufforderung , dass der komplette Jahresurlaub bis 5.Juli 2019 in den in den Urlaubsplan eingetragen werden muss.Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich,nicht genommener Urlaub verfällt.Es wird ggfls erforderlich sein Urlaub im Einklang mit betrieblichen Belangen zuzuteilen (wenn hohe Resturlaubssalden bestehen ).Gibt es auch hierfür eine Regelung ?
Vielen Dank im voraus