Zwei Abmahnungen für ein Fall
Der MA hatte sich verpflichtet an seinem freien Tag reinzukommen, da er seine Minusstunden wieder aufbauen sollte. Der MA ist an dem Tag nicht erschienen und hat sich auch nicht Telefonisch rechtens abgemeldet, jetzt gibt der AG ihm dafür 2 Abmahnungen ( Eins wg. Anzeigepflicht und den anderen wegen Nachweißpflicht. Ist das Rechtens?
Community-Antworten (6)
28.06.2019 um 18:53 Uhr
Wieso nennst du die 2 Fälle „einen Fall“?
28.06.2019 um 19:51 Uhr
Was für eine Nachweispflicht?
29.06.2019 um 00:02 Uhr
"Was für eine Nachweispflicht?"
Laut 2tem Topic zu gleichem Fall geht es um: "(AU Bescheinigung)"
@Memoli76
Es werden 2 verschiedene Dinge abgemahnt. Das kann durchaus in Ordnung sein.
29.06.2019 um 00:56 Uhr
Es ist doch keine Rede davon gewesen dass der Arbeitnehmer erkrankt war.
Eine verständliche Sachverhaltsschilderung ist etwas anderes.
30.06.2019 um 01:27 Uhr
der AN ist nicht rein gekommen und hat sich nicht abgemeldet. Wie gesagt:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/287236/zwei-abmahnungen-fuer-ein-fall
daraus: "Nachweispflicht (AU Bescheinigung)"
30.06.2019 um 01:58 Uhr
Das ist mir zu blöd!
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