Kann/muss ein schriftlicher "Entfernungsvermerk" von Abmahnungen aus Personalakte selbst auch raus?
hallo Forum,
ein Ma von uns hat beim Ag beantragt, dass seine beiden Abmahnungen (liegen schon länger zurück) aus der Personalakte entfernt werden. der Ag hat dem auch zugestimmt. Jetzt will der Ag dem Ma ein Bestätigungsschreiben über die Entfernung der Abmahnungen geben und die Kopie dieses Schreibens in die Personalakte legen. Damit ist ja wieder nachvollziehbar, dass mal Abmahnungen vorgelegen haben!!! ist das so ok???
Danke für die Antworten
viele grüße
nina
Community-Antworten (2)
07.06.2005 um 19:34 Uhr
Entfernung aus der Personalakte heißt entfernt. Erinnerung an die Entfernung der Abmahnung ist nur halb "entfernt".
08.06.2005 um 11:22 Uhr
hallo walter,
dank für das statement. ich seh´s ja genauso. gibt es vielleicht irgendeine gesetzesgrundlage oder ein urteil? dann hab ich zur argumentation bessere karten.
nina
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