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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann/muss ein schriftlicher "Entfernungsvermerk" von Abmahnungen aus Personalakte selbst auch raus?

N
nina
Jan 2018 bearbeitet

hallo Forum,

ein Ma von uns hat beim Ag beantragt, dass seine beiden Abmahnungen (liegen schon länger zurück) aus der Personalakte entfernt werden. der Ag hat dem auch zugestimmt. Jetzt will der Ag dem Ma ein Bestätigungsschreiben über die Entfernung der Abmahnungen geben und die Kopie dieses Schreibens in die Personalakte legen. Damit ist ja wieder nachvollziehbar, dass mal Abmahnungen vorgelegen haben!!! ist das so ok???

Danke für die Antworten

viele grüße

nina

1.07402

Community-Antworten (2)

W
Walter

07.06.2005 um 19:34 Uhr

Entfernung aus der Personalakte heißt entfernt. Erinnerung an die Entfernung der Abmahnung ist nur halb "entfernt".

N
nina

08.06.2005 um 11:22 Uhr

hallo walter,

dank für das statement. ich seh´s ja genauso. gibt es vielleicht irgendeine gesetzesgrundlage oder ein urteil? dann hab ich zur argumentation bessere karten.

nina

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