Hallo Forum,

ich habe eine Frage zu einer Änderungskündigung. Folgender Fall: Ein Mitarbeiter erhält eine Änderungskündigung, der Arbeitgeber hat aber keine hilfsweise ordentliche Kündigung beigefügt. Der Betriebsrat hat dieser Änderungskündigung nicht wiedersprochen. Der Arbeitnehmer hat Widerspruch gegen die Änderungskündigung erhoben. Ist diese Kündigung dann erst einmal rechtskräftig bis zur gerichtlichen Klärung oder hat der Widerspruch des Arbeitnehmers aufschiebende Wirkung?

Welchen Einfluss hat hierauf die nicht ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung?

Danke schon im Voraus.

Viele Grüße Frank