Zeiterfassung bei Teilzeit
Hallo,
ich arbeite seit 3 Monaten in einer neuen Firma. In der Alten hatte ich ein Teilzeitmodel mit 25h / Woche diese habe ich an 3 Tagen voll genutzt sprich ich war Mo, Di und Do 8:20h da und Mi und Fr frei hatte auch 18Urlaubstage.
Jetzt in der neuen Firma möchte ich genauso arbeiten bin aber theoretisch jeden Tag 5h da bei 30 Tagen Urlaub. Arbeite somit Mo, Di und Do meine 8:20h und mache dann am Tag 3:20 + und Mi und Do steht dann Gleitzeit drin was ja wiederum der wöchentlichen Zeit von 25h entspricht. Jetzt bin ich aber krank oder ein Feiertag fällt auf meinen Arbeitstag werden mir ja nur 5h gutgeschrieben somit fehlen mir an diesen Tagen 3:20h. Da ich grundsätzlich am Tag 10-30min länger bleibe ist mir das zu Anfang mit einem Feiertag pro Monat nicht aufgefallen. Jetzt aber die letzten zwei Monate waren je zwei Feiertage und ich war einmal krank und ich hab -16h! Ich hatte schon mal in der Personalabteilung gefragt, es hieß es gleicht sich irgendwann aus. Aber wann? Ich habe ja auch so nie die Möglichkeit ein Gleitzeitkonto aufzubauen, trotz dass ich jeden Tag länger bleibe habe ich ein Minus auf dem Zeitkonto. Was kann ich da tun, ist das überhaupt rechtens?
Grüße
Community-Antworten (8)
27.06.2019 um 18:14 Uhr
Frag mal einen Anwalt. das hier ist ein Forum für Betriebsräte und keine Rechtsberatung.
27.06.2019 um 18:22 Uhr
"Jetzt in der neuen Firma möchte ich genauso arbeiten bin aber theoretisch jeden Tag 5h da bei 30 Tagen Urlaub. Arbeite somit Mo, Di und Do meine 8:20h und mache dann am Tag 3:20 + und Mi und Do steht dann Gleitzeit drin was ja wiederum der wöchentlichen Zeit von 25h entspricht."
Du möchtest genauso arbeiten ... tust es auch, aber die Zeit wird anders verrechnet. Finde den Fehler ...
P.S. Man sollte sich vielleicht über Mathematik mal Gedanken machen. 12 Urlaubstage mehr als vorher .... wenn Du also in 1 Woche mal normal arbeiten gehst und die beiden anderen Tage als Urlaub angibst, hast Du in der Woche 10 Stunden plus gemacht ... richtig?
27.06.2019 um 18:38 Uhr
Also mich würde mal Dein Arbeitsvertrag interessieren. Da müsste ja eine 5-Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 25 Stunden vereinbart sein. Ich versteh zwar nicht, warum man so was macht, wenn man ohnehin grundsätzlich nur 3 Tage die Woche arbeitet, aber das sei mal dahingestellt. Wenn dem so ist, dann hast Du zunächst mal eine arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeit von jeweils 5 Stunden pro Tag. Alle Tage an denen Du wegen Krankheit, Feiertag oder Urlaub nicht gearbeitet hast, müssen so betrachtet werden, als wenn Du wie im Arbeitsvertrag vereinbart gearbeitet hättest. Wenn nun Kranktage, Feiertage oder Urlaubstage auf einen Deiner Arbeitstage fallen, dann werden diese nur mit 5 Stunden und nicht mit 8:20 Stunden gutgeschrieben. Das Zeitkonto geht dann ins Minus. Fallen diese auf einen Deiner arbeitsfreien Tage werden diese aber auch mit 5 Stunden statt mit Null gutgeschrieben. Das Zeitkonto bewegt sich dann wieder ins Plus. Theoretisch kann sich das im Lauf der Zeit wieder ausgleichen, rein statistisch gesehen wirst Du aber immer leicht ins Minus tendieren, da den 3 Arbeitstagen 2 arbeitsfreie Tage gegenüberstehen. Außerdem sind Deine Arbeitstage Mo + Do sehr häufig Feiertage.
27.06.2019 um 19:09 Uhr
"... rein statistisch gesehen wirst Du aber immer leicht ins Minus tendieren, da den 3 Arbeitstagen 2 arbeitsfreie Tage gegenüberstehen."
Wunderbare Welt der Mathematik... :0))
27.06.2019 um 21:01 Uhr
"Außerdem sind Deine Arbeitstage Mo + Do sehr häufig Feiertage."
Bei 12 Tagen mehr Urlaub im Jahr dürfte da bei den Feiertagen kein Problem auftauchen.
28.06.2019 um 10:25 Uhr
In §2 Entgeltfortzahlungsgesetz steht eindeutig, dass Feiertage so gerechnet werden als ob du an diesem Tag ganz normal gearbeitet hättest. Fällt ein Feiertag auf einen Freitag an dem du nicht arbeitest, so bekommst du 0 Stunden gutgeschrieben. Fällt er auf einen Donnerstag an dem du 08:20 Stunden arbeitest, dann bekommst du 08:20 Stunden gutgeschrieben. Gleiches gilt übrigens auch bei Krankheit (§3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Nachzulesen auch bei Peter Wedde - Kompaktkommentar Arbeitsrecht.
28.06.2019 um 12:13 Uhr
Dadurch hat er ja 5h. 25h bei 5 Arbeitstagen sind 5h. Warum nicht einfach mal Freitag Urlaub beantragen und die Stunden Mo, DI und Donnerstag machen. Schwupp du hast in der Woche 5h Plus.
Das mit den 8:20 ist übrigens äh... naja.
Angenommen man macht unterschiedlich 8:20h. Also einmal am Mo, Di, Mittwoch. Nächste Woche dann Mo, Mit, Fr. Nächste Woche Mit, DO, Fr usw.
Was soll der AG dann anrechnen wenn du nächsten Montag krank bist? O da wollt ich arbeiten oder ned? Ok er sagt du hättest sowieso frei und würdest Mittwoch bis Freitag arbeiten. Das funzt ned wirklich. Funktionieren tut der Schnitt. Also Stunden durch Arbeitstage. Wenn du Montag bis Mittwoch deine Stunden hast und am DOnnerstag und Freitag krank bist so Schein abgeben und du hast für Donnerstag und Freitag jeweils deinen Schnitt 5h Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
28.06.2019 um 17:30 Uhr
"Was soll der AG dann anrechnen wenn du nächsten Montag krank bist? O da wollt ich arbeiten oder ned? Ok er sagt du hättest sowieso frei und würdest Mittwoch bis Freitag arbeiten. Das funzt ned wirklich. Funktionieren tut der Schnitt. Also Stunden durch Arbeitstage."
Funktionieren würde es, wenn man es ins System so einträgt, wie es wirklich ist. Nämlich 3 Tage die Woche arbeiten und entsprechend weniger Urlaubstage pro Jahr.
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